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Landtags-ABC
Die oder der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer datenschutzrechtlicher Regelungen bei den öffentlichen Stellen des Landes, der Gemeinden und Landkreise sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und bei deren Vereinigungen innerhalb des Landes Hessen. Seit dem 1. Juli 2011 umfasst der Aufgabebereich auch die nicht öffentlichen Stellen, wie beispielsweise private Unternehmen, Versicherungen oder Vereine mit Sitz in Hessen. Sie bzw. er kümmert sich um die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer Behörde oder eines Unternehmens in ihren Rechten verletzt sehen. Jeder Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, sich unmittelbar an die Hessische Datenschutzbeauftragte bzw. den Hessischen Datenschutzbeauftragten zu wenden und um Unterstützung zu bitten. Die oder der Datenschutzbeauftragte wird vom Hessischen Landtag gewählt und erstattet diesem jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Als Delegierte oder Delegierten bezeichnet man eine Person, die von einer Partei oder Gruppe ausgewählt wird, um stellvertretend die Verhandlungen zu führen oder Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel in einem Ausschuss. (Das Wort delegare kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: beauftragen, hinsenden.)
Unter Demokratie verstehen wir heute eine vom Volk abgeleitete Staatsorganisation, in der neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch die Sicherung der Menschenrechte und ein funktionierender Rechtsstaat garantiert werden. In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als Verfassungsprinzip festgelegt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus “ (Art. 20 Abs. 2 GG). Der Begriff leitet sich aus dem Griechischen von „demos“ – Volk und „kratia“ – Macht, Stärke ab und stand zunächst für eine direkte Volksherrschaft (umgesetzt durch Volksentscheid oder Planungskooperation). Heute wird Demokratie meist als allgemeiner Sammelbegriff verwendet, der die vom Volk abgeleitete Herrschaftsgrundlage hervorhebt. In unserer repräsentativen Demokratie werden von den Bürgerinnen und Bürgern Repräsentanten gewählt, die über Parlamente im Auftrag des Volkes über die notwendigen Staatsaufgaben entscheiden.
Ursprünglich wurden den Parlamentsmitgliedern Diäten (lat.: dies, der Tag) gezahlt, die den ihnen durch Tagungen entstandenen Verdienstausfall ausgleichen sollten. Heute ist damit eine finanzielle Grundversorgung von Abgeordneten gemeint, die im Grundgesetz in Art. 48 Abs. 3 als „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" definiert wird. In den Abgeordnetengesetzen der Länder und des Bundes ist diese Entschädigung genau geregelt. In Hessen ist die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident verpflichtet, dem Parlament jährlich über die aktuelle Angemessenheit der Entschädigungen zu berichten (Angemessenheitsbericht). Ausschlaggebend für eine eventuelle Anpassung sind die Daten der allgemeinen Einkommensentwicklung, die vom Statistischen Landesamt ermittelt werden (Nominallohnindex).
Die Direktorin bzw. der Direktor beim Hessischen Landtag ist die ständige Vertretung der Landtagspräsidentin bzw. des Landtagspräsidenten in der Verwaltung, während dies im politisch-parlamentarischen Bereich von den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten übernommen wird. Sie bzw. er ist Vorgesetzte bzw. Vorgesetzter aller Mitarbeiter der Kanzlei.
Das Besondere bei dringlichen Anträgen ist, dass sie auf eine bereits festgelegte oder genehmigte Tagesordnung gesetzt werden können. So kann beispielsweise ein dringlicher Antrag auch kurzfristig noch im Plenum besprochen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Einbringenden diesen als dringlich bezeichnen und der Landtag die Dringlichkeit feststellt. Dasselbe gilt für als dringliche bezeichnete Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtages.
Gesetzentwürfe, Vorlagen der Landesregierung, Anträge, Änderungsanträge, Große und Kleine Anfragen und die hierauf gegebenen Antworten, Empfehlungen der Ausschüsse an das Plenum – fast alles, was an Dokumenten im Landtag beraten wird, erhält eine Drucksachennummer und ist in der Parlamentsdatenbank abrufbar. Eine Drucksachennummer setzt sich zusammen aus der Zahl der Wahlperiode und einer weiteren, die der Reihe nach vergeben wird, z. B. 21/123. So wurden in der 20. Wahlperiode (2019 – 2024) insgesamt rund 11.800 Drucksachen veröffentlicht.