Wird eine namentliche Abstimmung im Plenum verlangt, dann werden die Abgeordneten durch Aufruf ihres Namens einzeln dazu aufgefordert, die zur Entscheidung anstehende Sache mit einem vernehmbaren „Ja“ anzunehmen, mit „Nein“ abzulehnen, oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.