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Zur Vorbereitung auf die Schaffung einer Verfassung wurde ein vorbereitender Verfassungsausschuss in Hessen gebildet, dessen Mitglieder nicht gewählt, sondern vom damaligen Hessischen Ministerpräsident Karl Geiler mit Billigung der amerikanischen Militärregierung ernannt wurden. Entsprechend den Weisungen der Militärregierung wurde der Ausschuss nicht streng nach dem Parteienverhältnis, sondern auch nach dem Wissens- und Erfahrungs-Gesichtspunkt besetzt.

Der Rahmen für die Arbeit des Landtages und der Status der Abgeordneten ist in der Hessischen Verfassung vorgegeben. Dort finden sich die allgemeinen und grundsätzlichen Regeln. Für die Einzelheiten gibt es dann spezielle Gesetze, die die Abgeordneten beschließen wie z.B. das Abgeordnetengesetz oder das Fraktions­gesetz.

Hinsichtlich der Arbeitsweise dürfen die Abgeordneten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Verfassung selbst regeln. Aber sie müssen es auch – und das ist manchmal gar nicht so angenehm.

Streitkultur gibt es auch im Hessischen Landtag; und das soll auch so sein. Denn nur wenn Regierung und Parlament ihre unterschiedlichen Meinungen deutlich aussprechen, können die Bürgerinnen und Bürger die Unterschiede in der Politik erkennen. Deshalb gehört auch der "Streit", die Debatte zum parlamentarischen Leben.

Um hitzige Plenardebatten im Zaum zu halten und auch bei unterschiedlichen politischen Auffassungen der Abgeordneten das Parlament arbeitsfähig zu halten, hat sich der Landtag eine Gesch

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