Die Tagesordnung zeigt die in einer Sitzung von den Abgeordneten zu behandelnden Beratungsgegenstände auf. Die Landtagspräsidentin bzw. der Landtagspräsident stellt sie auf der Grundlage der Beratung im Ältestenrat auf. Sie muss zu Beginn der Plenarsitzung von den Abgeordneten genehmigt werden. Trotz erfolgter Genehmigung kann der Landtag aber beschließen, einzelne Gegenstände von der Tagesordnung abzusetzen oder die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte zu ändern.