42. Sitzung des Untersuchungsausschusses 20/1 (Dr. Lübcke)
„Der Untersuchungsausschuss zum Mord an Dr. Walter Lübcke ist am Dienstag, 20. Juni, zu seiner 42. Sitzung zusammengekommen. Nachdem der Bericht des Ausschusses bereits am 30. Mai 2023 mit den Stimmen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen wurde, wurden drei Sondervoten vorgelegt: Die AfD-Fraktion und die Fraktion Die Linke haben jeweils eigene, die Fraktionen von SPD und Freien Demokraten ein gemeinsames Sondervotum eingereicht“, erklärte der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU).
Nach Sichtung der umfangreichen Behördenakten – es wurden dem Ausschuss ca. 2785 Aktenordner vorgelegt - und der Befragung von 55 Zeugen und Sachverständigen über einen Zeitraum von rund 3 Jahren sagte der Vorsitzende Christian Heinz weiter:
„Die Beratungen und die Beweisaufnahme waren überwiegend sachorientiert und dem furchtbaren politischen Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten angemessen. Dies war der Landtag den Angehörigen von Dr. Walter Lübcke schuldig. Positiv ist, dass die Arbeit wie geplant rechtzeitig vor der Landtagswahl beendet werden kann. Leider konnten sich die Fraktionen nicht auf einen gemeinsamen Bericht verständigen.“
Der Ausschuss wird am Dienstag, 27. Juni, zu seiner nächsten - und voraussichtlich letzten - Sitzung zusammenkommen und über die Gewährung rechtlichen Gehörs der in den Sondervoten genannten Personen entscheiden.
Hintergrund
Der Untersuchungsausschuss zum Mord an Dr. Walter Lübcke konstituierte sich im Jahr 2020. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall aufzuarbeiten. Der Kasseler Regierungspräsident war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden.