Anmeldung zur Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Mordfall Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) am 20. Januar 2023

Unter anderem mit Befragung des von Ministerpräsident Boris Rhein bezüglich seiner ehemaligen Rolle als Staatssekretär und Staatsminister des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Mordfall Dr. Walter Lübcke tagt am 20. Januar 2023 ab 10.00 Uhr öffentlich im Plenarsaal des Hessischen Landtages. Sie sind herzlich zur öffentlichen Sitzung und zur Berichterstattung eingeladen.

Der Untersuchungsausschuss wird um 10.00 Uhr Ministerpräsident Boris Rhein als ehemaligen Staatssekretär und Staatsminister des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zu den Beweisthemen „Schlussbetrachtung – Bewertung Abläufe, Strukturen, Versäumnisse“, „Einschätzung zur besonderen Gefährlichkeit von Stephan Ernst und Markus H.“ sowie „Löschmoratorium“ befragen.

Für 13.00 Uhr sind eine Mitarbeiterin des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (zu dem Beweisthema „Unterbliebene Übermittlung Akten Stephan E., Markus H. und weiterer Mitglieder der Rechten Szene an die NSU-Untersuchungsausschüsse der Länder und des Bundes“) und für 16.00 Uhr der Bundestagsabgeordnete Dr. Stefan Heck als ehemaliger Staatssekretär des Hessischen Ministeriums des Innern und Sport zu den Beweisthemen „Informationsfluss Regierung & HMdIS an Parlament und Öffentlichkeit“ sowie „Bewertung ‚abgekühlt‘ vs. ‚brandgefährlich‘“ als Zeugen geladen.

Wir bitten alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien (auch die Mitglieder der Landespressekonferenz), die der Sitzung als Beobachter beiwohnen möchten, sich bis Dienstag, 17. Januar, um 15 Uhr bei der Pressestelle der Kanzlei des Hessischen Landtages anzumelden. Die E-Mail-Adresse lautet: pressestelle [at] ltg.hessen.de (pressestelle[at]ltg[dot]hessen[dot]de)

Sie können dafür das untenstehende Formular nutzen. Bei der Vergabe der Plätze werden ausschließlich Anmeldungen mit vollständig gemachten Angaben berücksichtigt. Die Vergabe der Plätze unterliegt zudem einer Obergrenze. Hierauf weisen wir ausdrücklich hin. Eine Anmeldung von Gruppen ist nicht möglich. Bis zum 18. Januar erhalten Sie in jedem Fall per E-Mail Nachricht von uns, ob Sie der Sitzung des Untersuchungsausschusses beiwohnen dürfen.

Es besteht die Möglichkeit, Auftaktbilder im Sitzungssaal zu machen. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung laut Hessischem Untersuchungsausschussgesetz (HUAG) nicht gestattet sind. Im Anschluss an die Sitzung und in den Pausen besteht die Möglichkeit für Interviews und O-Töne.

Der Zugang zum Hessischen Landtag erfolgt über die Pforte an der Grabenstraße.

Für mögliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Moritz Josten

Pressesprecher