Anmeldung zur Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Mordfall Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) am 23. Februar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

der parlamentarische Untersuchungsausschuss zum Mordfall Dr. Walter Lübcke tagt am 23. Februar 2023 ab 09.30 Uhr im Hessischen Landtag. Sie sind herzlich zur öffentlichen Sitzung und zur Berichterstattung eingeladen.

Der Untersuchungsausschuss wird zu Beginn seiner Sitzung Staatsminister Peter Beuth, Hessischer Minister des Innern und für Sport, zu den Beweisthemen „Informationsfluss Regierung & HMdIS an Parlament und Öffentlichkeit“, „Schlussbetrachtung – Bewertung Abläufe, Strukturen, Versäumnisse“, „Einschätzung zur besonderen Gefährlichkeit von Stephan Ernst und Markus H.“ sowie „Bewertung ‚abgekühlt‘ vs. ‚brandgefährlich‘“ befragen.

Für 13:00 Uhr ist Ministerpräsident a.D. Volker Bouffier zu den Beweisthemen „Schlussbetrachtung – Bewertung Abläufe, Strukturen, Versäumnisse“ sowie „Einschätzung zur besonderen Gefährlichkeit von Stephan Ernst und Markus H.“ als Zeuge geladen.

Wir bitten alle Vertreterinnen und Vertreter der Medien (auch die Mitglieder der Landespressekonferenz), die der Sitzung als Beobachter beiwohnen möchten, sich bis Donnerstag, 16. Februar, um 15 Uhr bei der Pressestelle der Kanzlei des Hessischen Landtages anzumelden. Die E-Mail-Adresse lautet: pressestelle [at] ltg.hessen.de (pressestelle[at]ltg[dot]hessen[dot]de)

Sie können dafür das untenstehende Formular nutzen. Bei der Vergabe der Plätze werden ausschließlich Anmeldungen mit vollständig gemachten Angaben berücksichtigt. Die Vergabe der Plätze unterliegt zudem einer Obergrenze. Hierauf weisen wir ausdrücklich hin. Eine Anmeldung von Gruppen ist nicht möglich. Bis zum 17. Februar erhalten Sie in jedem Fall per E-Mail Nachricht von uns, ob Sie der Sitzung des Untersuchungsausschusses beiwohnen dürfen.

Es besteht die Möglichkeit, Auftaktbilder im Sitzungssaal zu machen. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung laut Hessischem Untersuchungsausschussgesetz (HUAG) nicht gestattet sind. Im Anschluss an die Sitzung und in den Pausen besteht die Möglichkeit für Interviews und O-Töne.

Der Zugang zum Hessischen Landtag erfolgt über die Pforte an der Grabenstraße.

Für mögliche Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Moritz Josten

Pressesprecher