Astrid Wallmann zum 75. Jubiläum des Verfassungsschutzes
Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit
Am 19. Juli 1951 trat das „Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Verfassungsschutz“ in Kraft und aus der vormaligen „Informationsabteilung“ wurde das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz. Seither wacht die Behörde über den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Bei einem Festakt in der Ausstellungshalle des Landtages wurde an die Geschichte des Verfassungsschutzes erinnert.
Dort sagte Parlamentspräsidentin Astrid Wallmann: „Demokratien müssen sich mit wirksamen Mitteln gegen ihre Feinde verteidigen können – dies war eine der zentralen Lehren der Weimarer Erfahrung. Das Landesamt für Verfassungsschutz trägt seit nunmehr 75 Jahren wesentlich dazu bei, unsere freiheitliche demokratische Ordnung zu schützen. Angesichts der wachsenden Bedrohungen in diesem Bereich ist es umso notwendiger, Gefahren frühzeitig zu erkennen und abzuwenden. Anlässlich des aktuellen Jubiläums sollten wir uns deshalb vergegenwärtigen: Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit – sie zu schützen und zu bewahren ist eine fortwährende Aufgabe.“
Kontinuierliche Weiterentwicklung seit 75 Jahren
Die Richtungen, aus denen die Verfassung bedroht werde, hätten sich im Laufe der Jahrzehnte immer wieder verändert. Der Verfassungsschutz habe in den 75 Jahren seines Bestehens fortwährend auf Veränderungen reagieren und sich regelmäßig neu ausrichten müssen. Dabei habe er für die Stabilität der Demokratie immer einen entscheidenden Beitrag geleistet.
„Der Verfassungsschutz war und ist als Frühwarnsystem für verfassungsfeindliche Bestrebungen ein unerlässlicher Baustein unserer wehrhaften Demokratie und ein grundlegender Pfeiler in unserer staatlichen Sicherheitsstruktur“, so Astrid Wallmann. Die Parlamentspräsidentin gratulierte zu diesem herausragenden Jubiläum im Namen aller Abgeordneten und wünschte für die Absicherung von Freiheit und demokratischen Werten in Hessen auch weiterhin viel Erfolg.
Ohne Verfassung kein Verfassungsschutz
Die Grundlage für die Arbeit des Verfassungsschutzes ist die Hessische Verfassung, die in diesem Jahr ebenfalls Jubiläum feiert: Am 1. Dezember 1946 wurde sie mit großer Mehrheit in einem Volksentscheid angenommen. Das ganze Jahr über bietet der Landtag besondere Einblicke in die Geschichte, wie zum Beispiel in der öffentlichen Führung „80 Jahre Demokratie in Hessen“.