„Auf der Verfassung fußt unser Zusammenleben“
Landtagspräsidentin Wallmann zum Verfassungstag am 1. Dezember
Sie ist die älteste noch bestehende Verfassung in Deutschland und war Vorbild für das Grundgesetz der Bundesrepublik: Am 1. Dezember wird die Verfassung des Landes Hessens und somit auch das Bundesland 79 Jahre alt. Landtagspräsidentin Astrid Wallmann erinnert an die Geburtsstunde Hessens: „Auf unserer Verfassung fußt unser Zusammenleben. Sie ist ein Dokument der Freiheit und der Demokratie. Die Verfassung gibt uns Orientierung und setzt Leitplanken für unsere demokratische, soziale und rechtsstaatliche Grundordnung.“
Zeitgleich zur ersten Landtagswahl am 1. Dezember 1946 haben die Hessinnen und Hessen in einem Volksentscheid mit großer Mehrheit für die neue Verfassung gestimmt. „Dieser Tag bedeutet die Rückkehr von Freiheit und Demokratie nach der Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten. Er ist also ein Tag des Glücks für unsere Heimat“, sagt Wallmann, „der Verfassungstag soll uns aber auch daran erinnern, dass unsere Demokratie ein Geschenk ist. Wir sollten sie daher stärken, beschützen und auch bereit sein, sie zu verteidigen.“
Vor dem Jubiläumsjahr: 80 Jahre Hessen
Im kommenden Jahr feiert Hessen sein 80. Jubiläum. Auch der Landtag wird das Jubiläumsjahr mit mehreren Veranstaltungen begleiten und das Parlament für die Bürgerinnen und Bürger öffnen. Astrid Wallmann sagt: „Unsere Verfassung ist ein lebendiges Dokument. Die Hessinnen und Hessen waren immer wieder gefragt, es anzupassen, zuletzt bei der Reform 2018. Im Kern aber haben die 80 Jahre alten Normen Bestand und machen deutlich, wie weitsichtig die Verfassung damals geschrieben wurde.“
Hinweis
Das Taschenbuch mit der Verfassung des Landes Hessen im Format A6 ist kostenfrei über den Hessischen Landtag erhältlich. Einzelpersonen können bis zu zwei Exemplare bestellen, Schulen und Bildungsträger Klassensätze bis 30 Bücher. (Bestellungen per publikationen [at] ltg.hessen.de (E-Mail) oder Telefon: 0611 / 350-255) Online steht zudem ein PDF-Download der Verfassung zu Verfügung.