Dr. Annett Wunder und Harald Wack sind neue Richter am Hessischen Staatsgerichtshof
Landtagspräsidentin Astrid Wallmann gratuliert.
Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) gratuliert Dr. Annett Wunder, Richterin am Hessischen Landessozialgericht Darmstadt, und Harald Wack, Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen, zum neuen Amt als Richterin beziehungsweise Richter des Hessischen Staatsgerichtshofes. Der im Hessischen Landtag zuständige Wahlausschuss bestimmte gestern die beiden als Nachfolger von Michaela Kilian-Bock und Mathias Metzner, deren Amtszeit am 31. März abläuft. Dr. Annett Wunder und Harald Wack wurden während der heutigen Plenarsitzung des Landtages vom Präsidenten des Staatsgerichtshofes Dr. Wilhelm Wolf vereidigt.
Astrid Wallmann: „In diesem Jahr feiert der Staatsgerichtshof des Landes Hessen sein 75-jähriges Bestehen. Das Gericht hütet und bewahrt den in der Verfassung verankerten Willen aller Hessinnen und Hessen. Seine Entscheidungen werden in der Öffentlichkeit und auch in der Politik geachtet und respektiert. Mit ihrer richterlichen Erfahrung im Sozial- und Verwaltungsrecht werden Dr. Annett Wunder und Harald Wack die Arbeit des Staatsgerichtshofes bereichern. Beiden gratuliere ich im Namen des Landtages recht herzlich zu ihrer neuen Aufgabe und wünsche ihnen viel Erfolg in diesem verantwortungsvollen Amt. Zugleich darf ich Michaela Kilian-Bock und Mathias Metzner für ihr langjähriges höchstrichterliches Wirken, mit dem Sie dem Land Hessen und seinen Bürgerinnen und Bürgern gedient haben, danken.“
Dr. Annett Wunder, 1976 in Jena geboren, studierte Rechtswissenschaft in Potsdam, Jerusalem und Frankfurt am Main. Seit 2008 ist Dr. Annett Wunder Richterin in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit mit Stationen an den Sozialgerichten Gießen, Marburg und Frankfurt am Main. Von 2018 bis 2020 war sie auch als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe tätig. Seit 2021 ist Dr. Annett Wunder Richterin am Landessozialgericht Darmstadt.
Harald Wack, 1967 in Gießen geboren, studierte an der Justus-Liebig-Universität Gießen Rechtswissenschaft. Nach seinem Studium wurde er zum Richter am Landgericht Gießen ernannt und arbeitete zunächst am Gericht in Butzbach, am Verwaltungsgericht Gießen, am Hessischen Staatsgerichtshof und schließlich im Hessischen Justizministerium. 2008 wurde Harald Wack weiterer aufsichtführender Richter beim Amtsgericht Wetzlar. 2013 wurde Harald Wack zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Gießen ernannt. 2019 erfolgte die Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen.
Informationen zur Wahl der Richter des Hessischen Staatsgerichtshofes
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen besteht aus elf Mitgliedern. Fünf Mitglieder müssen Berufsrichter sein. Ihre Wahl erfolgt durch einen Wahlausschuss, der aus acht Landtagsabgeordneten besteht. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Die weiteren sechs Mitglieder werden für jede Wahlperiode des Landtags neu gewählt.