Drucksachen im Hessischen Landtag künftig nur noch elektronisch
Zukünftig werden Drucksachen im Hessischen Landtag nur noch elektronisch verteilt. „Mit der elektronischen Verteilung von Drucksachen wird der Hessische Landtag den Anforderungen der modernen Arbeitswelt gerecht und schont gleichzeitig die Umwelt, weil der Papierverbrauch stark reduziert wird“, freut sich Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU). Die Papiermenge, die voraussichtlich eingespart wird, wird auf 1,5 Millionen Blatt pro Jahr geschätzt.
Um die elektronische Verteilung der Drucksachen zu ermöglichen, waren einige formale und technische Weichenstellungen erforderlich.
Durch die Überarbeitung der Geschäftsordnung des Landtages wurde die entsprechende rechtliche Voraussetzung geschaffen (§ 108 Abs. 1 S.2 GOHLT), im zurückliegenden Jahr hatte der Ältestenrat bereits verschiedene Beschlüsse gefasst, um auf den Druck besonders umfangreicher Initiativen zu verzichten. Im Juli 2023 beschloss der Ältestenrat entsprechende Ausführungsbestimmungen und eine Verteilung aller Drucksachen ab 4. September ausschließlich in elektronischer Form.
Die neue Parlamentsdatenbank schafft die technischen Voraussetzungen für die elektronische Verteilung von Drucksachen. Dadurch wird es möglich, sämtliche Dokumente ausschließlich in digitaler Form über diese Plattform zu verteilen. Die Parlamentsdatenbank bietet einen dynamischen Schnellzugriff auf die jeweils aktuellsten Drucksachen der letzten Woche und ermöglicht es zudem, sämtliche Dokumente mithilfe gezielter Suchkriterien und verschiedener Filterungsoptionen zu finden und abzurufen.
Interessierte können sich den Informationsdienst der Parlamentsdatenbank nach ihren individuellen Bedürfnissen und Interessen konfigurieren, zum Beispiel nach Themen oder nach dem Typ einer bestimmten Initiative. Sobald die automatische E-Mail-Information aktiviert wurde, werden die Nutzerinnen und Nutzer entsprechend ihrer Konfiguration über neue Drucksacheneingänge informiert und über Statusmeldungen im parlamentarischen Verfahren auf dem Laufenden gehalten.
Eine Ausnahme gibt es: Sogenannte Eilausfertigungen, die während der Plenarsitzung entstehen, werden weiterhin in Papierform im Plenum verteilt und stehen zusätzlich elektronisch in der Datenbank bereit.