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Astrid Wallmann steht neben vier weiteren Präsidentinnen und Präsidenten

Landtagspräsidentin Astrid Wallmann setzt sich in Brüssel für „Klarheit und Rechtssicherheit“ ein

Datenschutz im parlamentarischen Bereich.

Hessens Landtagspräsidentin Astrid Wallmann hat sich in Brüssel mit Didier Reynders, EU-Kommissar für Justiz und Rechtsstaatlichkeit, getroffen. Gemeinsam mit weiteren Präsidentinnen und Präsidenten sowie Direktoren deutschsprachiger Parlamente setzt sie sich für eine Klarstellung hinsichtlich der Frage ein, inwieweit die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für den parlamentarischen Bereich gilt. 

Im Sommer 2020 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) hierzu erstmals und bejahte diese Frage bezogen auf den Petitionsbereich. Landtagspräsidentin Wallmann erklärte dazu: „Das Thema beschäftigt die Landesparlamente seit nunmehr fast zwei Jahren. Es geht um das Verhältnis des parlamentarischen Datenschutzes zur Datenschutz-Grundverordnung. In Frage steht, ob die DSGVO lediglich den Verwaltungsbereich der Parlamente erfasst oder auch auf den parlamentarischen Kernbereich Anwendung findet, der von der Parlamentsautonomie geprägt ist. Die Parlamente benötigen in dieser wichtigen Frage Klarheit. Das Urteil des EUGH aus dem Jahr 2020 hat zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit geführt und wird juristisch unterschiedlich bewertet – auch in den Landesparlamenten. Beim Treffen mit EU-Kommissar Didier Reynders war es mir wichtig, darauf deutlich hinzuweisen und die EU-Kommission zu bitten, den weiteren Dialog in dieser Frage konstruktiv und im engen Austausch mit den Parlamenten zu begleiten.“

„Unser gemeinsames Treffen hat meinen Kolleginnen und Kollegen und mir die Möglichkeit gegeben, auf die Auswirkungen hinzuweisen, die eine unumschränkte Anwendbarkeit der DSGVO auf den parlamentarischen Kernbereich hätte. Sie wäre ein klarer Eingriff in die Autonomie der Parlamente der Mitgliedstaaten. Und das, obwohl eine Gesetzgebungskompetenz der Union für den Bereich der nationalen Parlamente nicht besteht. Wir brauchen beides: einen verlässlichen Datenschutz, aber auch weiterhin die Möglichkeit der Mitbestimmung durch die Parlamente in den Mitgliedstaaten. Durch eigene, passgenaue Regelungen für den Parlamentsbereich garantieren wir bereits ein hohes Niveau an Datenschutz und sichern diesen auch zukünftig, wo nötig“, sagte Hessens Landtagspräsidentin Wallmann.