Landtagspräsidentin verhängt Ordnungsgeld gegen den Abgeordneten Marxen
Gegen den Abgeordneten Johannes Marxen hat die Hessische Landtagspräsidentin Astrid Wallmann ein Ordnungsgeld in Höhe von 750 Euro verhängt. Das Mitglied der AfD-Fraktion hatte während der Festrede von Prof. Dr. Dr. Michel Friedman bei einer Gedenkstunde zum 50. Todestag des Unternehmers Oskar Schindler am 9. Oktober 2024 im Plenarsaal eine weiße Substanz auf seine Nase und Teile des Gesichts geschmiert. Die Landtagspräsidentin sieht durch das Verhalten des Abgeordneten Marxen die Hausordnung verletzt, ausweislich derer die Ruhe und Ordnung des Hauses nicht zu stören und ein der Würde des Landtages entsprechendes Erscheinen zu gewährleisten ist.
Nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz kann die Parlamentspräsidentin als Inhaberin des Hausrechts ein Ordnungsgeld verhängen, wenn ein Abgeordneter nicht nur geringfügig gegen die Hausordnung verstößt. „Als Landtagspräsidentin ist es meine Aufgabe, die Würde unseres Parlaments zu wahren. Ein derart respektloses Verhalten während einer Gedenkveranstaltung missbillige ich daher zutiefst.“, so Astrid Wallmann.
Hintergrund:
Hausordnung des Hessischen Landtages (Verweis auf § 4 Absatz 1, Absatz 11)
Hessischen Abgeordnetengesetz (Verweis auf § 4 b, Absatz 2)