Sitzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum Mordfall Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1) am 4. November 2022

Der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 20/1 (Dr. Lübcke), Christian Heinz, teilt mit:

Die nächste öffentliche Sitzung des Untersuchungsausschusses findet am Freitag, den 4. November, statt. Befragt werden sollen ein ehemaliger Angehöriger der rechtsextremen Szene in Kassel, eine Mitarbeiterin des polizeilichen Staatsschutzes Nordhessen und der Mörder von Dr. Walter Lübcke, Stephan Ernst.

Die Befragung der ersten beiden Zeugen wird, wie gewohnt, in den Räumen des Hessischen Landtages erfolgen. Die öffentliche Vernehmung von Stephan Ernst wird hingegen im Landgericht Wiesbaden sein. Die Räumlichkeit stellt die Justiz dem Landtag in Amtshilfe zur Verfügung. „Der Mörder des ehemaligen Landtagsabgeordneten Dr. Walter Lübcke soll nicht an dessen langjähriger Wirkungsstätte auftreten. Zudem sprechen auch praktische Erwägungen, wie die sichere Unterbringung des Zeugen Ernst, für eine Vernehmung in einem Gerichtsgebäude“, kommentierte Christian Heinz die Entscheidung des Ausschusses.

Pressevertreterinnen und Pressevertreter erhalten rechtzeitig vor dem 4. November eine Einladung, die über die Rahmenbedingungen einer Teilnahme an der öffentlichen Sitzung im Landtag und der öffentlichen Vernehmung im Landgericht informiert. Ansprechpartner ist die Pressestelle des Hessischen Landtages.  

Hintergrund

Der Untersuchungsausschuss zum Mord an Dr. Walter Lübcke konstituierte sich im Jahr 2020. Seine Aufgabe ist es, die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall aufzuarbeiten. Der Kasseler Regierungspräsident wurde im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen. Bis Februar 2023 sollen im Untersuchungsausschuss noch weitere 14 Zeugen vernommen und befragt werden. Der Abschlussbericht soll im Sommer 2023 vorgestellt werden.