Sondersitzung des Hessischen Landtages am 28. Oktober

Die hessische Landesregierung hat eine Sondersitzung des Plenums beantragt, um einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2025 einzubringen. Nach Paragraf 57 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages muss eine solche Sitzung innerhalb von 14 Tagen einberufen werden.

Mit den Fraktionen wurde der Dienstag, 28. Oktober 2025 vereinbart. Die 51. Plenarsitzung beginnt um 15 Uhr. Für die Debatte ist eine Länge von etwa zwei Stunden vorgesehen.

Für inhaltliche Fragen zum Antrag der Landesregierung wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des hessischen Finanzministeriums.

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