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Astrid Wallmann und Prof. Dr. Alexander Roßnagel bei der Übergabe

Tätigkeitsberichte zum Datenschutz und zur Informationssicherheit überreicht

Wie ist es um den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Hessen bestellt? Darüber geben der 51. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und den 5. Bericht zur Informationsfreiheit in Hessen Aufschluss. Beide Berichte wurden vom Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel vorgestellt. Nach der Pressenkonferenz im Landtag bekam Parlamentspräsidentin Astrid Wallmann die Berichte aus den Händen von Professor Dr. Roßnagel überreicht.

Astrid Wallmann sagte: „Die Arbeit des Datenschutzbeauftragten dient dem Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger und damit dem Schutz des Rechtsstaates und der Demokratie. Diese so bedeutende Aufgabe wird in Zeiten der voranschreitenden Digitalisierung vor neue Herausforderungen gestellt. Deshalb ist es so wichtig, dass es der Hessischen Datenschutzaufsicht auch im Jahr 2022 gelungen ist, in vielen Fällen den Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen. Auf knapp 350 Seiten geben die Tätigkeitsberichte hierüber einen interessanten und aufschlussreichen Einblick. Herrn Professor Roßnagel und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danke ich im Namen des Landtages sehr herzlich für ihre entschlossene und wertvolle Arbeit.“

Die Ergebnisse der Arbeit des HBDI werden jedes Jahr dem Landtag und der Landesregierung vorgelegt. Sie beschreiben und analysieren die aktuelle Praxis des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in Hessen und sie erläutern, wie die Aufsichtsbehörde die Überwachung und Weiterentwicklung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in Hessen engagiert begleitet und dabei Einfluss nimmt. Die Tätigkeitsberichte können auf der Seite datenschutz.hessen.de heruntergeladen werden.