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Der Plenarsaal. Von hinten sind Abgeordnete zu sehen, die im Kreis sitzen.
15
November
2022

118. Plenarsitzung

Zu Beginn der Sitzung erinnerte Landtagspräsidentin Astrid Wallmann an die historischen Ereignisse, die an einem 9. November ihren Beginn nahmen. Die Jahre 1938, 1918 und 1989 markieren tiefe Einschnitte in die deutsche Geschichte.  

Die Tagesordnung begann mit der Fragestunde, an die sich Gesetzeslesungen reihten. Alle Redebeiträge sind mit Untertiteln auf unserem YouTube-Kanal abrufbar.

Tagesordnung

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung informierte die Sitzungsleitung das Plenum über organisatorische und aktuelle Dinge.

Die Abgeordneten nehmen in der Fragestunde ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahr und stellen Fragen zu Sachverhalten der Regierungsaktivitäten. Die mündlich gestellten Fragen wurden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit sie in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden können. Je ein Mitglied des Kabinetts (Ministerin oder Minister, bzw. Staatssekretärin oder Staatssekretär) führt dann die Antwort vor dem Plenum des Landtags aus.

  • Die Fragestunde (Drucksache 20/9366) wurde abgehalten.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen E-Government-Gesetzes und weiterer Vorschriften (Drucksache 20/9427)

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Drittes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge (Drucksache 20/9444)

Der Gesetzentwurf regelt den Erlass von Allgemeinverfügungen in überregionalen Fällen (bspw. im Tierseuchenfall) durch eine Fachaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Kontrollverordnung.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Novellierung des Hessischen Personalvertretungsrechts (Drucksache 20/9470)

  • Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Innenausschuss  zur weiteren Beratung überwiesen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Versammlungsrechts in Hessen (Drucksache 20/9471)

  • Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Innenausschuss  zur weiteren Beratung überwiesen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Regelung der kommunalen Versorgungskassen in Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 20/9472

Der Gesetzentwurf legt die Aufgabenbereiche für die drei kommunalen Versorgungskassen in Kassel, Wiesbaden und Darmstadt und  die Zusatzversorgungskassen fest. Er regelt die Grundlagen zur Finanzierung, die Satzungsautonomie, Änderungen im Gerichtsorganisationsgesetz und Ausführungsgesetz zum Arbeitsgerichtsgesetz wegen Anpassungen aufgrund zwei erfolgter Gemeindegebietsänderungen. 

  • Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Innenausschuss  zur weiteren Beratung überwiesen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung stiftungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 20/9473)

  • Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Innenausschuss  zur weiteren Beratung überwiesen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) (Drucksache 20/9493)

Im Gesetzentwurf wird die Errichtung und der Betrieb eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder in Nordrhein-Westfalen ausgeführt. 

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024 (Drucksache 20/9499)

Der Gesetzentwurf regelt die Anpassung der Beamtenversorgung in Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

  • Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Innenausschuss  zur weiteren Beratung überwiesen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 20/9501)

Im Gesetzentwurf ist die Aufstockung der Festbeträge und gleichmäßige Aufteilung des Revisionsbetrages auf die Ausgleichsjahre 2023 und 2024 zur Unterstützung der Kommunen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung vorgesehen. Weitere Änderungen betreffen das Hessenkassegesetz und die Verlängerung der Laufzeit des Investitionsprogramms bis 2026.

  • Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Haushaltsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Integration und Teilhabe und zur Gestaltung des Zusammenlebens in Vielfalt (Drucksache 20/9504)

Der Gesetzentwurf verankert Integrations- und Teilhabestrukturen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit und eines respektvollen Zusammenlebens. Unter anderem sieht er die interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung und der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor. Weitere Themen sind eine Integrationskonferenz, kommunale WIR-Vielfaltszentren, die Förderung integrationspolitischer Maßnahmen, Integrationsgeld für Kommunen, Integrationsverträge, Sprachförderung, Bildungsteilhabe, Teilhabe am Arbeitsmarkt und die Förderung der Einbürgerung.

mit TOP 88: Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Hessen (Teilhabe- und Integrationsgesetz –TIntG) (Drucksache 20/9555)

Der Gesetzentwurf gibt eine Definition von Integration sowie Teilhabe und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Er sieht die Förderung der integrationspolitischen Infrastruktur in Höhe von 20.000000 Euro (für regionale Integrations- und Vernetzungszentren, Teilhabeprojekte, Beratungsangebote auch bzgl. Bleiberecht), die Einführung eines Landeskoordinators und Integrationsbeauftragte in Gemeinden und Landkreisen, die Sicherstellung des Bildungszugangs insbesondere für Kinder Asylsuchender in Erstaufnahmeeinrichtungen sowie frei zugängliche Online-Lernplattform als Ergänzung zu bestehenden Spracherwerbsangeboten vor. 

Er schlägt Maßnahmen gegen Antidiskriminierung und zur Akzeptanz von Gleichstellung und Diversität, Dienst- und Arbeitsfreistellung aus religiösen Gründen, interkulturelle Öffnung der Landesverwaltung, Teilhabe am Arbeitsmarkt, Mehrsprachigkeit, Zusammenarbeit der Behörden bei Einbürgerungen und die Einrichtung einer Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) nach § 71 Aufenthaltsgesetz vor. Außerdem wird darin die Vorlage eines Teilhabe- und Integrationsberichtes und Einwanderungsmonitorings an den Landtag alle fünf Jahre, sowie die Bereitstellung jährlicher kommentierter Einwanderungs- und Integrationsstatistik für Kommunen vorgeschlagen.