136. Plenarsitzung
Die Sitzung wurde live aus dem Plenarsaal übertragen.
Die Reden sind auf unserem YouTube-Kanal mit barrierearmen Untertiteln abrufbar.
Videos im YouTube-Kanal
Tagesordnung
Die Präsidentin informierte das Plenum über aktuelle Sachverhalte.
- Die Amtlichen Mitteilungen wurden entgegengenommen.
Der Plenardienstag begann wie üblich mit den Mündlichen Fragen der Abgeordneten an die Landesregierung (Drucksache 20/11133).
Die Abgeordneten nehmen hierbei Ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahr und stellen Fragen zu Sachverhalten der Regierungsaktivitäten. Die mündlich gestellten Fragen wurden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit die Fragen in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden konnten. Je ein Mitglied des Kabinetts (Ministerin oder Minister, bzw. Staatssekretärin oder Staatssekretär) teilt dann die Antwort dem Plenum des Landtags mit.
- Die Fragestunde wurde abgehalten.
Neu im Plenum wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Umsetzung der Verkehrswende (Drucksache 20/11132) behandelt. Darin werden die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer Verkehrswende durch Erhöhung des Anteils umweltfreundlicher Verkehrsarten und der gerechten Teilhabe an Mobilitätsangeboten im ganzen Land mit Fokus auf Fußverkehr, Radverkehr und ÖPNV aufgeführt. Besondere Aspekte sind die Stärkung des Umweltverbundes, der Infrastruktur, der Verkehrssicherheit, der Schulweg, die Anbindung des ländlichen Raums, die Vernetzung der Verkehrsmittel sowie ein Mobilitätsmanagement und vernetzte Daten.
- Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zur weiteren Beratung überwiesen.
Ebenfalls in Erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag (Drucksache 20/11193) aufgerufen. Es sieht Änderungen im Medienstaatsvertrag hinsichtlich Transparenz und Compliance-Grundsätzen, Gremienaufsicht und Interessenkollisionen, Folgeänderungen im ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag vor.
- Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Hauptausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Eine weitere Erste Lesung wurde zum Gesetzentwurf der Landesregierung für Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Hessen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Führung des Schiffsregisters und des Schiffsbauregisters (Drucksache 20/11213) durchgeführt. Darin wird für die am hessischen Teil des Neckars beheimateten Schiffe und Schiffsbauwerke die Übertragung des Führens des Schiffsregisters und Schiffsbauregisters auf Hamburg geregelt.
- Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Rechtspolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz über die Hessische Transparenz- und Zuwendungsdatenbank (Drucksache 20/11222) sieht bei Zuwendungsempfängern im Sinne des § 44 Landeshaushaltsordnung eine gesetzliche Grundlage zur verpflichtenden Offenlegung von Zuwendungen und Angaben zu deren Verwendung.
- Der Gesetzentwurf wurde nach Erster Lesung dem Hauptausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
In Zweiter Lesung besprach das Plenum den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Anpassung der Besoldung der Grundschullehrkräfte (Drucksache 20/10761).
Darin finden sich die Regelungen zur schrittweisen Anhebung der Besoldung von Grundschullehrkräften in den Ämtern der Besoldungsgruppe A 12 durch Gewährung einer anwachsenden Zulage bis zur gesetzlichen Überleitung in A 13 im Jahr 2028.
- Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung in geänderter Fassung angenommen; das Gesetz ist beschlossen.
Einen gemeinsamen Änderungsantrag haben die Fraktion der SPD und die Fraktion der Freien Demokraten dazu eingereicht (Drucksache 20/11286).
- Der Änderungsantrag wurde abgelehnt.
Mit einem mündlichen Änderungsantrag schlugen die Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, im Inhaltsverzeichnis und in der Überschrift des § 56c Hessischen Besoldungsgesetz jeweils das Wort "Grundschulen" in "allgemeinbildende Schulen" zu ändern.
-
Der mündliche Änderungsantrag wurde angenommen.
Im Verfahrensstand können Sie die Beratungen im Einzelnen nachvollziehen.
In Zweiter Lesung wird ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen (Drucksache 20/10513) aufgerufen.
Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Gelingen der Verkehrswende in den Fokus gesetzt werden, indem finanzielle Förderungen, Unterstützungsangebote und Regelungen im Bereich Verkehrssicherheit und Nahmobilität rechtlich verbindlich formuliert werden.
Ebenfalls in Zweiter Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen (Drucksache 20/10513) aufgerufen.
Mit dem vorliegenden Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Gelingen der Verkehrswende in den Fokus gesetzt werden, indem finanzielle Förderungen, Unterstützungsangebote und Regelungen im Bereich Verkehrssicherheit und Nahmobilität rechtlich verbindlich formuliert werden.
- Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung angenommen; das Gesetz ist beschlossen.
Den gesamten Beratungsverlauf können Sie im Verfahrensstand nachverfolgen.
In Zweiter Lesung wurde der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften und zur Umorganisation der hessischen Bereitschaftspolizei (Drucksache 20/8129) besprochen.
Die besonderen Gefahrenlagen bei der Verhütung extremistischer Straftaten, in den Bereichen der organisierten Kriminalität und Rauschgift oder die allgegenwärtige Gefahr durch den Terrorismus stellten die Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Im Zusammenhang mit den sog. „NSU-Morden“, im Fall der Ermordung des Regierungspräsidenten Dr. Lübcke und durch die Morde von Hanau hätten sich die Gefahren des Extremismus, insbesondere des Rechtsextremismus, in erschreckender Weise realisiert. Die hessische Polizei benötige auch in Zukunft die rechtlichen Befugnisse, die sie zu einer effektiven Erfüllung ihrer Aufgaben befähige, die Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren zu schützen und Straftaten effektiv zu verfolgen.
Insbesondere im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sollen umfangreiche Änderungen vorgenommen werden. Hierbei würde u.a. der Schutz der Berufsgeheimnisträger ausgebaut sowie die präventivpolizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Bundesländern verbessert. Es würden u.a. notwendige Befugnisse wie die Videoüberwachung an besonderen Gefahrenpunkten oder das IP-Tracking eingeräumt. Weiter solle die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung für bestehende Befugnisse umgesetzt werden. Die Umorganisation des Hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums zu einem Hessischen Polizeipräsidium Einsatz setze die erforderlichen Voraussetzungen, die zukünftig an eine leistungsstarke Einsatzbehörde gestellt würden.
Im Hessischen Verfassungsschutzgesetz sollen u.a. Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt sowie Regelungen an die des Bundesverfassungsschutzgesetzes angepasst werden, etwa zur Beobachtung von Einzelpersonen. Zudem würde das Auskunftsrecht der Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Koalitionsvertrages der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Dezember 2018 gestärkt. Daneben seien redaktionelle Änderungen und Klarstellungen vorgesehen..
Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Verfasser vor (Drucksache 20/11235).
- Gesetzentwurf und Antrag wurden nach der Aussprache mit dem dem Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Weitere Informationen finden Sie im Beratungsverlauf.
Am Ende der Tagesordnung stand die Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz und zur Änderung des Gesetzes zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes in Hessen (Drucksache 20/8130).
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Abschaffung des Zustimmungsvorbehalts des Hauptausschusses zur Geschäftsordnung der G-10-Kommission, die Stärkung der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes durch Regelungen zum Zutritt zu den Dienststellen des Landesamts für Verfassungsschutz sowie die Bestellung eines ständigen Geschäftsführers aus der Landtagsverwaltung in die Kontrollkommission.
- Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung angenommen; das Gesetz ist beschlossen.
Alle Informationen zum Beratungsverlauf finden Sie im Verfahrensstand.