Tagesordnung

1. Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes – Drucks. 21/5162 –
(sofern vom Plenum überwiesen)

  • Beschluss:
    WVA 21/42 – 29.09.2026
    Die Beschlussfassung wird vertagt.


2. Verschiedenes

  • Anhörung zum Dritten Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften
    Beschluss:
    WVA 21/42 – 29.09.2026
    Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin –, zu dem Gesetzentwurf Drucks. 21/5221 am 29. Oktober 2026, ab 14 Uhr, eine öffentliche Anhörung durchzuführen; die Auswertung der Anhörung soll in der Sitzung am 26. November 2026 geschehen.
    Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum kommt überein, dass zu dieser Anhörung die Kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden und außerdem jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennen kann.
    Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis einschließlich Donnerstag, 1. Oktober 2026, zu benennen.
    Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtags eingetragen sein.
    Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Donnerstag, 22. Oktober 2026, gebeten.
  • Anhörung zum Regionallastenausgleichsgesetz
    Beschluss:
    WVA 21/42 – 29.09.2026
    Die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum hat zugesagt, dem Ausschuss die Unterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung zu stellen.
    Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin –, zu dem Gesetzentwurf Drucks. 21/5231 eine schriftliche Anhörung durchzuführen; die Auswertung der Anhörung soll in der Sitzung am 26. November 2026 geschehen.
    Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum kommt überein, dass bei dieser schriftlichen Anhörung die Stellungnahmen der Regierungsanhörung verwendet werden und darüber hinaus jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennen kann.
    Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Donnerstag, 8. Oktober 2026, zu benennen.
    Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtags eingetragen sein.
    Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag, 13. November 2026, gebeten.