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Der Eingang zum Plenargebäude ist von außen zu sehen. Über dem Eingang steht "Hessischer Landtag".
25
Juni
2024

Empfang für das Hessische Consular Corps

Das Hessische Consular Corps ist das zweitgrößte Consular Corps in Deutschland und umfasst ca. 130 berufs- und honorarkonsularische Vertretungen. Dies unterstreicht besonders den hohen internationalen Stellenwert des Landes Hessen.

Bei berufs- und honorarkonsularischen Vertretungen handelt es sich im Unterschied zu Botschaften nicht um diplomatische Vertretungen eines Staates, sondern vielmehr um die Vertretung der Verwaltung eines Landes. Ihr Aufgabenspektrum umfasst vor allem das Rechts- und Konsularwesen, die Außenwirtschaftsförderung, die kulturelle Zusammenarbeit und die Öffentlichkeitsarbeit. Die politischen Beziehungen sind hingegen den Botschaften vorbehalten.

Im Gegensatz zu berufskonsularischen Vertretungen, die von Leiterinnen und Leitern im Rang von Generalkonsuln oder Konsuln geleitet werden, handelt es sich bei Honorarkonsulinnen und -konsuln um ehrenamtliche Interessenvertreterinnen und -vertreter des Entsendestaates, die auch häufig deutsche Staatsbürgerinnen und –bürger sind.

Der oder die dienstälteste Generalkonsul/in übernimmt die Funktion des Doyen bzw. der Doyenne, also der/des Wortführer/in und Vertreter bei feierlichen Anlässen. Er vermittelt auch bei Konflikten innerhalb des jeweiligen diplomatischen Corps. 

Konsularische Aufgaben

  • Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Pass- oder Sichtvermerksangelegenheiten
  • Personenstandsangelegenheiten
  • Mitwirkung bei der Erledigung von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und bei Nachlassangelegenheiten,
  • Beurkundungen, Legalisation ausländischer und Echtheitsbestätigung inländischer öffentlicher Urkunden,
  • Schifffahrtssachen und Seemannsangelegenheiten,
  • Erledigung oder Übermittlung von Rechtshilfeersuchen
  • Zustellungen
  • Überwachung der Einhaltung von Verträgen