Mittwoch, 09.12.2020, 21:00 Uhr

1. Dringlicher Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie – Drucks. 20/4239 –
hier: Vorbereitung der zweiten Lesung
(falls vom Plenum überwiesen)
- Beschluss: INA 20/34 – 09.12.2020
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit folgender Änderung anzunehmen:
In Artikel 2 wird die Angabe „31. März 2022“ durch die Angabe „30. September 2021“ ersetzt.
(CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Demokraten, DIE LINKE gegen SPD)
Zuvor war der mündliche Änderungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen worden
2. Verschiedenes