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Figur der Justitia
17
September
2026

Rechtspolitischer Ausschuss - 18. Sitzung

Sitzungsraum 510 W

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

1. Große Anfrage Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Belastungen in der Justiz – Drucks. 21/4996 zu Drucks. 21/4241–

  • Beschluss:
    RTA 21/18 – 17.09.2026
    Der Rechtspolitische Ausschuss hat die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage in öffentlicher Sitzung besprochen.
    Minister Christian Heinz sagt zu, die Angabe nachzureichen, welchen Deliktssparten die vom Deutschen Richterbund für das erste Halbjahr 2026 gemeldeten 122.500 offenen Verfahren in Hessen – insbesondere die im Vergleich zum Vorjahr hinzugekommenen 13.500 offenen Verfahren – zuzurechnen seien.
    Minister Christian Heinz erklärt sich bereit, zu Frage 38 über eventuelle Rückmeldungen der Serviceeinheiten der Gerichte über die Nutzerfreundlichkeit des Akteneinsichtsportals zu berichten.
    Abgeordnete Marion Schardt-Sauer bittet um die Nachreichung der aktuellen Statistiken zur Stellenunterbesetzung am Amtsgericht Frankfurt am Main.


3. Berichtsantrag Fraktion der Freien Demokraten Steuerungsfähigkeit der Justiz in Hessen – Datengrundlagen, Verfahrensdauern und Rolle des Rechtspflegerdienstes – Drucks. 21/4209 –
hierzu:
Schreiben des HMdJ vom 09.06.2026
– Ausschussvorlage RTA 21/8 –
(verteilt am 11.06.2026)

  • Beschluss:
    RTA 21/18 – 17.09.2026
    Der Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des Berichts der Landesregierung im Rechtspolitischen Ausschuss als erledigt.


4. Berichtsantrag Fraktion der Freien Demokraten Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Hessen – Stand, Herausforderungen und weiterer Handlungsbedarf – Drucks. 21/4399 –
hierzu:
Schreiben des HMdJ
– Ausschussvorlage RTA 21/11 –
(eingegangen und verteilt am 13.07.2926)

  • Beschluss:
    RTA 21/18 – 17.09.2026
    Der Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des Berichts der Landesregierung im Rechtspolitischen Ausschuss als erledigt.


Nicht öffentlicher Teil

2. Gesetzentwurf Landesregierung Drittes Gesetz zur Änderung hessischer Vollzugsgesetze – Drucks. 21/5063 –

  • Beschluss:
    RTA 21/18 – 17.09.2026
    Der Rechtspolitische Ausschuss beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin –, zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung durchzuführen.
    Der Ausschuss kommt überein, dass die Kommunalen Spitzenverbände nicht eingeladen werden und jede Fraktion bis zu zwei Anzuhörende benennt.
    Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Freitag, 25. September 2026, zu benennen.
    Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessen- vertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtages eingetragen sein.
    Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag, 12. November 2026, gebeten.
    (einvernehmlich)


5. Verschiedenes

  • Frage des Abgeordneten Torsten Leveringhaus

Downloads

Einladung, Beschlussprotokoll und weitere Dokumente zur Sitzung