Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung - 6. Sitzung
Sitzungsraum 501 A,
Tagesordnung
1. Antrag der Landesregierung "Entlastung der Landesregierung wegen der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2022" – Drucks. 21/365 zu Drucks. 20/11753 –
HHA, UFV
- Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung schlägt dem Haushaltsausschuss vor, dem Plenum zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Landesregierung wird wegen der Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2022 nach Art. 144 der Verfassung des Landes Hessen in Verbindung mit § 97 der Landeshaushaltsordnung a. F. entlastet.*
(CDU, SPD und Abgeordneter Sascha Meier, Enthaltung AfD und Freie Demokraten bei Nichtteilnahme des Abgeordneten Tarek Al-Wazir)
*Gemäß § 111 Abs. 1 LHO ist für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2022 die nach § 110 aufgehobene Hessische Landeshaushaltsordnung in der bis zum 14. April 2022 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Darüber hinaus schlägt der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung dem Haushaltsausschuss vor, dem Plenum zu empfehlen, zu den einzelnen Bemerkungen des Rechnungshofs über das Ergebnis der Prüfung der Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2022 folgenden Beschluss zu fassen:
Bemerkungsnummer 9: Umsatzsteuer-Sonderprüfungen – Weniger ist mehr!
Berichterstattung: Marion Schardt-Sauer - Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung nimmt von der Bemerkung Kenntnis.
Er bittet die Landesregierung (HMdF) um Erstellung eines Sachstandsberichts, der insbesondere auf den Austausch in der Bund-Länder-Gruppe eingeht, bis zum 30. November 2025.
(einstimmig)
2. Antrag des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs "Rechnung über den Haushalt des Hessischen Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2023" – Drucks. 21/1188 –
HHA, UFV
- Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung schlägt dem federführenden Haushaltsausschuss vor, dem Plenum zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Wegen der Rechnung über den Haushalt des Rechnungshofs – Einzelplan 11 – für das Haushaltsjahr 2023 wird Entlastung erteilt. Dies gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2023.
(einstimmig)
3. Antrag der Landesregierung "Haushaltsrechnung des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2023"; hier: nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben sowie der Vorgriffe im Haushaltsjahr 2023 – Drucks. 21/1250 –
HHA, UFV
- Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung schlägt dem federführenden Haushaltsausschuss vor, dem Plenum zu empfehlen, die Haushaltsüberschreitungen, außerplanmäßigen Ausgaben sowie Vorgriffe im Haushaltsjahr 2023 – vorbehaltlich der späteren Beschlussfassung über die Bemerkungen des Rechnungshofs – nachträglich zu genehmigen.
(CDU, SPD und Abgeordneter Sascha Meier gegen AfD bei Enthaltung Freie Demokraten und Nichtteilnahme des Abgeordneten Tarek Al-Wazir)
4. Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs "Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften" (Neununddreißigster Zusammenfassender Bericht „Klinikbericht“) – Drucks. 21/1147 –
(Der Bericht steht den Damen und Herren Abgeordneten nach der Pressekonferenz am 11. Oktober 2024 in der Parlamentsdatenbank zur Verfügung und wurde per E-Mail am 11.10.2024 verteilt.)
hier: Beschlussfassung über ein Fachgespräch
- Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Die Beschlussfassung wird vertagt.
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteue-rung kommt überein, in seiner Sitzung am 7. Mai 2025 ein Gespräch über den Klinikbericht führen zu wollen. Zusätzlich zu den Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände kann jede Fraktion maximal zwei Gesprächspartnerinnen bzw. Gesprächspartner benennen.
(einvernehmlich)
Die Fraktionen werden gebeten, dem Ausschusssekretariat ihre Benennungen bis einschließlich 22. November 2024 zu übermitteln.
5. Bericht des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs "Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften" (Vierzigster Zusammenfassender Bericht „Kommunalbericht 2024“) – Drucks. 21/1148 –
(Der Bericht steht den Damen und Herren Abgeordneten nach der Pressekonferenz am 11. Oktober 2024 in der Parlamentsdatenbank zur Verfügung und wurde per E-Mail am 11.10.2024 verteilt.)
hier: Beschlussfassung über ein Fachgespräch
- Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Die Beschlussfassung wird vertagt.
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteue-rung kommt überein, in seiner Sitzung am 7. Mai 2025 ein Gespräch über den Kommunalbericht 2024 führen zu wollen. Zusätzlich zu den Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände kann jede Fraktion maximal zwei Gesprächspartnerinnen bzw. Gesprächspartner benennen.
(einvernehmlich)
Die Fraktionen werden gebeten, dem Ausschusssekretariat ihre Benennungen bis einschließlich 22. November 2024 zu übermitteln.
6. Mitteilung des Ministers der Finanzen vom 6. November 2024 betreffend über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben und über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen sowie über- und außerplanmäßige Mehrbedarfe von mehr als 50.000 Euro im dritten Haushaltsvierteljahr 2024
– Drucks. 21/1270 –
- Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung nimmt die Mitteilung des Ministers der Finanzen abschließend zur Kenntnis.
(einvernehmlich)
7. Ressortberichte für den Berichtszeitraum Januar bis August 2024
hierzu:
Kommentierung durch das Budgetbüro zu den Ressortberichten für den Berichtszeitraum Januar bis August 2024
– Ausschussvorlage UFV 21/10 –
(verteilt am 07.11.2024)
- Beschluss:
UFV 21/6 – 13.11.2024
Der Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung hat die Ressortberichte für den Berichtszeitraum Januar bis August 2024 und die Kommentierung durch das Budgetbüro zur Kenntnis genommen.
(einvernehmlich)
8. Verschiedenes
- Fristenkontrolle bei Bemerkungen und Berichten