Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der „Vereinigung ehemaliger Mitglieder des Hessischen Landtages“ können, wie der Name schon sagt, alle ehemaligen Abgeordneten des Hessischen Landtages werden. Sie sollten dem Landtag mehr als vier Jahre angehört haben, aber der Vorstand, der über die Aufnahme entscheidet, kann Ausnahmen zulassen. Der Vorstand freut sich über viele neue, schriftliche Aufnahmeanträge. Ein entsprechendes Formular finden Sie im folgenden unter Downloads. Darin ist auch unser Jahresbeitrag aufgeführt. Er beträgt 50 Euro.