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Der Datenschutzbeauftragte/die Datenschutzbeauftragte des Landes wacht über die Einhaltung des Datenschutzes in den Behörden und bei sonstigen öffentlichen Stellen des Landes. Er/Sie ist unabhängig und untersteht nur den gesetzlichen Regelungen. Er/Sie gibt Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers ab, die datenschutzrechtlichen Bezug haben. Er/Sie berät und kontrolliert die datenverarbeitenden Stellen, kümmert sich um die Eingaben der Bürgerinnen und Bürger, die allgemeine Fragen zum Datenschutz haben oder die sich durch das Vorgehen einer öffentlichen Stelle des Landes in ihren Rechten verletzt sehen. Jeder/Jede kann den Datenschutzbeauftragten/die Datenschutzbeauftragte um Unterstützung zu bitten. Stellt er/sie Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen fest, so kann er/sie sie beanstanden. Die Behörden sind gehalten, das beanstandete Verhalten zu ändern. Der Datenschutzbeauftragte/Die Datenschutzbeauftragte erstattet dem Hessischen Landtag jährlich seinen/ihren Tätigkeitsbericht. 

 Zum Hessischen Datenschutzbeauftragten

Als Delegierten bezeichnet man eine Person, die von einer Partei oder Gruppe ausgewählt wird, um stellvertretend die Verhandlungen zu führen oder Entscheidungen zu treffen, zum Beispiel in einem Ausschuss. (Das Wort delegare kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: beauftragen, hinsenden.)

Demographie beschreibt die Zusammensetzung der Gesellschaft nach verschiedenen Merkmalen, z. B. nach Alter, Geschlecht oder Herkunft. Wissenschaftliche demographische Untersuchungen versuchen die Entwicklung sowie deren Ursachen und Wirkungen zu analysieren. Für die Zukunft werden in Deutschland gravierende Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen erwartet. Man spricht vom demographischen Wandel. „Wir werden weniger, älter und bunter“, auf diese griffige Formel brachte der Zukunftsforscher Matthias Horx die drei Entwicklungen des demographischen Wandels in unserer Gesellschaft.

Die gesellschaftliche Zusammensetzung unterliegt einem ständigen Wandel. Die Geburtenrate sinkt, die Bevölkerung altert und durch ständige Zu- und Abwanderung verändern sich die Anforderungen auch an die Politik. Vor allem die Frage nach der Stabilität der sozialen Sicherungssysteme bestimmen seit einigen Jahren die politische und gesellschaftliche Diskussion. In vielfältigen Studien zur voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung wird die gesellschaftliche Entwicklung anhand von Merkmalen wie Lebenserwartung, Alterung, Migration, Eheschließungen, Scheidungen, Ausländerzahlen, Haushaltsstruktur, Bildungsbeteiligung, Schulbesuch, Einkommen, usw. statistisch ausgewertet. Der Hessische Landtag hatte im Jahr 2003 eine Enquetekommission zur Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge für anstehende Herausforderungen an die Landespolitik eingesetzt. Der Auftrag der Kommission war unter anderem die Untersuchung der Auswirkungen auf einzelne Bereiche wie Bildung, Erziehung, Arbeitsleben und Arbeitskräftebedarf, Krankenversorgung, Altenbetreuung, Pflegebedarf, Daseinsvorsorge.

Unter Demokratie verstehen wir heute eine vom Volk abgeleitete Staatsorganisation, in der neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auch die Sicherung der Menschenrechte und ein funktionierender Rechtsstaat garantiert werden. In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als Verfassungsprinzip festgelegt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus “ (Art. 20, Abs. 2 GG). Der Begriff leitet sich aus dem Griechischen von „demos“ – Volk und „kratia“ – Macht, Stärke ab und stand zunächst für eine direkte Volksherrschaft (umgesetzt durch Volksentscheid oder Planungskooperation). Heute wird Demokratie meist als allgemeiner Sammelbegriff verwendet, der die vom Volk abgeleitete Herrschaftsgrundlage hervorhebt. In unserer Repräsentativen Demokratie werden von den Bürgerinnen und Bürgern Repräsentanten gewählt, die über Parlamente im Auftrag des Volkes über die notwendigen Staatsaufgaben entscheiden.

Ursprünglich wurden den Parlamentsmitgliedern Diätengelder (lat.: dies, der Tag) gezahlt, die den ihnen durch Tagungen entstandenen Verdienstausfall ausgleichen sollten. Heute ist damit eine finanzielle Grundversorgung von Abgeordneten gemeint, die im Grundgesetz in Artikel 48 Absatz 3 als „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung" definiert wird. In den Abgeordnetengesetzen der Länder und des Bundes wird diese Entschädigung genau geregelt. In Hessen ist die Präsidentin/der Präsident des Landtages verpflichtet, dem Parlament jährlich über die aktuelle Angemessenheit der Entschädigungen zu berichten. Ausschlaggebend für eine eventuelle Anpassung sind die Daten der allgemeinen Einkommensentwicklung sowie die Lebenshaltungskosten (hessischer Verbraucherpreisindex), die vom Statistischen Landesamt ermittelt werden.

Das Besondere bei dringlichen Anträgen ist, dass sie auf eine bereits festgelegte oder genehmigte Tagesordnung gesetzt werden können. So kann beispielsweise ein dringlicher Gesetzentwurf oder ein dringlicher Antrag auch kurzfristig noch im Plenum besprochen werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Einbringenden diese als dringlich bezeichnen und der Landtag die Dringlichkeit feststellt.

Dabei handelt es sich um parlamentarische Initiativen, die - wie der Name schon sagt - ursprünglich in gedruckter Form und heute auch digital an Abgeordnete und Verwaltungsstellen im Landtag, die Landesministerien und Pressevertreter verteilt werden. Für Bürgerinnen und Bürger sind sie aber auch öffentlich im Drucksachenarchiv einsehbar. Drucksachen umfassen beispielsweise Gesetzentwürfe, Anträge oder Große und Kleine Anfragen. Sie werden fortlaufend nummeriert und im Landtagsarchiv aufgehoben. Die Zahl ganz vorne steht für die aktuelle Wahlperiode.