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Obfrauen und Obmänner sind die Sprecherinnen und Sprecher ihrer Fraktion in den Landtagsausschüssen. In der Regel sind es auch die sachpolitischen Sprecher/innen ihrer Fraktion und geben Auskunft über die Haltung ihrer Fraktion zu bestimmten parlamentarischen Gegenständen. Die Obleute werden auch stellvertretend für die Mitglieder ihrer Fraktion in den Ausschüssen zusammengerufen, um z. B. kurzfristige organisatorische Fragen wie Terminvereinbarungen zu klären.

Eine öffentlich durchgeführte Sitzung eines Fachausschusses, bei der Experten, Interessenvertreter und Beteiligte zu einem speziellen Thema angehört werden. Jeder Ausschuss kann zur Information über ein von ihm zu beratendes Thema eine öffentliche Anhörung durchführen. Dort haben Sachverständige, Interessenvertreter und weitere Personen, die zum Thema Auskunft geben können, die Gelegenheit zur Stellungnahme. Zu öffentlichen Ausschusssitzungen werden auch die Medienvertreter/innen und - soweit möglich - Zuhörer/innen zugelassen.

Die Plenarsitzungen des Landtages sind öffentlich. In ganz besonderen Fällen kann auf Antrag der Landesregierung oder von 10 Abgeordneten der Landtag mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden die Öffentlichkeit für einzelne Gegenstände der Tagesordnung ausschließen. Dieser Fall, der eigentlich nur bei der Behandlung von militärischen oder Staatsgeheimnissen eintreten könnte, ist in der Geschichte des Hessischen Landtages noch nicht vorgekommen.

Opposition ist die Institutionalisierung politischer Alternativen als ständige legitime Kraft innerhalb eines Parteiensystems. Die Einrichtung einer Opposition als ständige legitime Kraft innerhalb eines Parteiensystems ist für unser Demokratieverständnis heute ein wesentliches Merkmal. Eine Alternative zur Regierung, die selbst nach der Mehrheit im demokratischen System strebt, geht auf den britischen Parlamentarismus zurück, wo den Vertretern einer durch Patronage an die Regierung gebundener Gruppe von Abgeordneten auch regierungskritische Abgeordnete gegenübersaßen. Daher auch der Begriff (opposite = gegenüber). Auf einem langen und komplizierten Weg entwickelte sich in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert und wirksam nach dem II. Weltkrieg eine politisch institutionalisierte Opposition als mitwirkende Kraft. Es gilt seitdem als Idealzustand, wenn eine große Partei die Regierung anführt und die andere große Partei die Oppositionsarbeit prägt. „Die Opposition ist Begrenzung der Regierungsmacht und die Verhütung der Totalherrschaft“ (zit. Nach Schäfer 1975: 32).