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Die Mindestzahl von Abgeordneten, die für die Annahme eines Antrags oder eines Beschlusses erforderlich ist, wird mit dem lateinischen Wort „Quorum“ bezeichnet. Beispiel: das Quorum für die Wahl des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin sind 56 von 110 Stimmen (gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Hessischen Landtages).