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Die Tagesordnung zeigt die in einer Sitzung von den Abgeordneten zu behandelnden Beratungsgegenstände auf. Die Präsidentin/Der Präsident des Landtages stellt auf der Grundlage der Beratung im Ältestenrat die Tagesordnung für die Plenarsitzungen auf. Diese muss zu Beginn der Plenarsitzung von den Abgeordneten genehmigt werden. Trotz erfolgter Genehmigung kann der Landtag aber beschließen, einzelne Gegenstände von der Tagesordnung abzusetzen oder die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte zu ändern.