Es werden 13 Treffer angezeigt.
Sortieren nach

Im Föderalismus sind die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaat so aufgeteilt, dass jeder für die Erledigung der ihm verfassungsgemäß zugeteilten Aufgaben zuständig ist. Dadurch soll einerseits eine Verteilung der politischen Macht erreicht werden (sogenannte vertikale Gewaltenteilung) und andererseits eine Möglichkeit für eine Mehrheit in einem Teilstaat gegeben werden, seine Interessen innerhalb des Gesamtgefüges angemessen zu vertreten. Der Föderalismus als staatliches Ordnungsprinzip ist in Art. 20 Abs. 1 GG festgelegt.

Ein Verfassungsgrundsatz ist das Recht der Abgeordneten, Fragen an die Landesregierung stellen zu können. Die unterschiedlichen Frageformen sind in der Geschäftsordnung des Landtages festgelegt: Kleine Anfragen, Große Anfragen, Mündliche Fragen und Auskunftsersuchen. Parlamentarische Fragen stellen ein Kontrollinstrument des Landtags dar, das von großer praktischer Bedeutung ist.

Die Fragestunde des Parlaments findet in der Regel zu Beginn des dreitägigen Plenarturnus' statt.

Die Abgeordneten nehmen hierbei ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahr und stellen Fragen zu Sachverhalten der Regierungsaktivitäten.

Die mündlich gestellten Fragen werden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit die Fragen in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden können. Ein Mitglied des Kabinetts (Minister/Ministerin oder Staatssekretär/Staatssekretärin) teilt dann die Antwort dem Plenum des Landtags mit.

Zusatzfragen können im Parlament spontan gestellt werden.

Eine Fraktion ist der Zusammenschluss eines Teiles der gesamten Abgeordneten, die in der Regel der selben Partei angehören. Im Hessischen Landtag müssen sich mindestens 5 Abgeordnete zusammen finden, um eine Fraktion bilden zu können. Abgeordnete können auch fraktionslos dem Parlament angehören. Es hat aber beträchtliche Vorteile einer Fraktion anzugehören, zum Beispiel, weil die Fraktionsmitglieder besondere Rechte in Anspruch nehmen können.

Das solidarische Vorgehen und einheitliche Abstimmungsverhalten der Abgeordneten einer Fraktion zugunsten einer insgesamt erfolgreichen Fraktionsarbeit. Nach der Verfassung des Landes Hessen und dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sind die gewählten Abgeordneten unabhängige Vertreter des ganzen Volkes. Sie sollen ihre Entscheidungen frei und zum Wohle aller Wähler fällen können und dürfen daher nicht an äußere Zwänge oder Weisungen gebunden sein. Dass die Mitglieder einer Fraktion trotzdem fast immer einheitlich abstimmen, lässt aber auf eine bestimmte Vorgabe schließen. Betrachtet man die Arbeit der Abgeordneten genauer, findet man objektive Gründe für ein solches Vorgehen.

  1. Die Abgeordneten spezialisieren sich in ihrer Arbeit auf bestimmte Politikbereiche. Bei Fachthemen, in denen sie weniger Sachkenntnis haben als ihre Fraktionskollegen, schließen sie sich der Meinung der Experten an.
  2. Um ihre Ziele bestmöglich erreichen zu können, ist es im Interesse der Fraktion und ihrer Mitglieder, Entscheidungen einheitlich zu unterstützen.Die meisten Abgeordneten haben ihr Mandat über eine Partei erhalten und es wird von ihnen erwartet, dass sie deren Programm vertreten.
  3. Die Gesetzgebung würde von Abweichlern häufig blockiert, was zu einer eingeschränkten Funktion des Parlamentes führen könnte.
  4. Es kann eine sinnvolle Entscheidung sein, gegen die eigene Überzeugung zu stimmen, wenn sonst schwerer wiegende Folgen eintreten würden, wie etwa ein Regierungswechsel oder die mangelnde Unterstützung in der eigenen Fraktion

Auch wenn es einen dirketen Fraktionszwang in deutschen Parlamenten nicht mehr gibt, ist eine gewisse Fraktionsdisziplin für ein erfolgreiches Arbeiten der Fraktionen von großem Nutzen und daher Praxis im parlamentarischen Alltag. 

Der Hessische Friedenspreis ist eine jährlich vergebene Auszeichnung für herausragendes Engagement zur Völkerverständigung und für Frieden. Mit dem Hessischen Friedenspreis wird das Engagement für Völkerverständigung und friedvolle Konfliktlösungen ausgezeichnet. Die Jury ist ein Kuratorium, das durch das Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (PRIF) und die Landtagspräsidentin/den Landtagspräsidenten besetzt wird. Erstmals wurde der Preis im Jahr 1994 verliehen. Er ist mit 25.000 Euro dotiert und wird aus dem Stiftungsvermögen der HFSK, deren Gründer der ehemalige hessische Ministerpräsidenten Albert Osswald ist, vergeben.

Die bisherigen Preisträger sind:

Marianne Heiberg-Holst, Norwegen (1994)

John Hume, Nord-Irland (1995)

Gregorio Rosa Chavez, El Salvador (1996)

Hans Koschnik (1997)

Alexander Lebed, Russland (1998)

George J. Mitchell, USA (1999)

Martti Ahtisaari, Finnland (2000)

Max von der Stoel, Niederlande (2001)

Lakhdar Brahimi, Algerien (2003)

Hans Blix, Schweden (2004)

Seine Heiligkeit der 14. Dalai Lama (2005)

Daniel Barenboim, Israel (2006)

Christian Schwarz-Schilling, Deutschland (2007)

Sam Nunn, USA (2008)

Dekha Ibrahim Abdi, Kenia (2009)

Ismail Khatib, Palästina (2010)

Sadako Ogata, Japan (2011)

Elisabeth Decrey Warner, Schweiz (2012)

Imam Dr. Muhammad Ashafa und Pastor Dr. James Wuye, Nigeria (2013)

Rubem César Fernandes (2014)

Ella Michailowna Poljakowa (2015)

Federica Mogherini, Italien (2016)

Carla del Ponte, Schweiz (2017)

Prof. Dr. Şebnem Korur Fincancı, Türkei (2018)

Abiy Ahmed Ali, Äthiopien (2019)

Zoran Zaev (2020)

Ilwad Elman (2022)

Um im Hessischen Landtag vertreten zu sein, müssen zur Wahl zugelassene Parteien, mindestens 5 Prozent der bei der Landtagswahl abgegebenen gültigen Stimmen von den Wählern bekommen haben, darum spricht man auch von der "5-Prozent-Hürde". Diese Regelung, die auch bei der Wahl zum Deutschen Bundestag angewandt wird, soll verhindern, dass Splittergruppen die parlamentarische Arbeit behindern, wie dies in der Weimarer Republik zu einer Regierungsunfähigkeit geführt hatte. Im Jahr 2000 hat man diese Mindestanforderung für den Einzug in die Hessischen Kommunalparlamente aufgehoben. In den Kommunalvertretungen kann seitdem auch ein einzelner Volksvertreter mitarbeiten, während im Hessischen Landtag mindestens 5 Abgeordnete einer Partei einen Sitz erhalten müssen, um im Parlament vertreten sein zu können.

Die Berechnung der Sitze wird nach dem Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare-Niemeyer (benannt nach Thomas Hare (1806–1891), Jurist, London und Horst F. Niemeyer (*1931), Professor für Mathematik, RWTH-Aachen) vorgenommen: Die Zahl der zu vergebenden Sitze (110) wird multipliziert mit der Zahl der für die Landeslisten jeweils abgegebenen Zweitstimmen, diese dann dividiert durch die Gesamtzahl aller Zweitstimmen für die an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien und Wählergruppen. Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze wie die Zahl vor dem Komma anzeigt. Ergibt die Summe der ganzzahligen Anteile nicht die Gesamtzahl der Sitze, werden die restlichen Sitze in der Reihenfolge nach der Größe der verbleibenden Bruchteile hinter dem Komma verteilt. Die von einer Partei oder Wählergruppe gewonnenen Direktmandate werden von der Gesamtzahl der Sitze abgezogen, die die Partei auf Grund der Verhältniswahl im Land gewonnen hat. Die verbleibenden Sitze werden nach der Reihenfolge auf der Landesliste vergeben, wobei gewählte Direktbewerber nicht erneut berücksichtigt werden. Ist die Zahl der Direktmandate einer Partei größer als die Zahl der ihr auf Grund der Verhältniswahl zustehenden Sitze, kommt es zu Überhangmandaten sowie Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien.

Der Hauptausschuss ist ein ständiger Ausschuss, seine Aufgaben sind in Artikel 93 der  Hessischen Verfassung geregelt. Es ist seine vorrangigste Aufgabe, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren, wenn der Landtag nicht versammelt ist und ein Notfall eintritt. Solche Situationen können vor allem zwischen der Auflösung und dem Zusammentritt eines neu gewählten Landtages auftreten. Er ist auch für  Immunitätsfragen und  Bundesratsangelegenheiten zuständig. Außerdem befasst er sich mit verfassungsrechtlichen Fragen und mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen. Wird die  Verwaltung reformiert so begleitet der Hauptausschuss die Steuerung und Koordinierung. Er ist auch in Verteidigungsangelegenheiten eingebunden und für Themen des Hörfunks und des Fernsehens zuständig. Weiterhin pflegt dieser Ausschuss die Beziehungen zu den anderen Landesparlamenten und zu den  Partnerschaftsregionen. 

Die Abgeordneten des Hessischen Landtages können die Anwesenheit jedes Mitglieds der Landesregierung in einer Sitzung verlangen. Der Antrag dazu muss im Namen einer Fraktion gestellt werden.

Der Hessentag ist das Fest aller Hessen, das einmal im Jahr stattfindet. Unterhaltung und Informationen erwarten die Besucher über eine Zeit von 10 Tag in einer stets anderen hessischen Stadt. 1961 fand der erste Hessentag in Alsfeld statt. Der damalige Ministerpräsident Georg August Zinn hatte das Landesfest für alle Hessen organisiert, um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung des nach dem Zweiten Weltkrieg neu entstandenen Bundeslandes zu stärken. Bis heute richtet die Landesregierung das Landesfest jährlich in einer anderen hessischen Kommune aus. Während der 10 Tage dauernden Festveranstaltungen präsentieren sich die Regionen Hessens und vor allem die gastgebende Stadt. Auch die Landesverwaltung ist in einer großen Ausstellungshalle für Besucherinnen und Besucher offen. An einem zentralen Standort erwarten die hessischen Abgeordneten und die Verwaltung der Fraktionen und des Landtags die Gäste mit Aktionen, Informationen und Geschenken. Die regionalen gewerblichen Aussteller haben ebenfalls Gelegenheit, ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen. Auf dem Festgelände unterhalten bekannte Künstlerinnen und Künstler die Gäste mit kulturellen Darbietungen. Den Abschluss der Feier bildet jedes Jahr der Hessentagszug, eine kilometerlange Aneinanderreihung von Fußgruppen und Wagen aus ganz Hessen. Der Hessentag ist das größte und älteste Landesfest in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag vom 5. April 1993 regelt neben der Geschäftsordnung des Landtages die Rechte und Pflichten der Fraktionen in der hessischen Volksvertretung. Die Fraktionen selbst geben sich bei der Konstitution eine Satzung, in der die innere Struktur und die Arbeitsabläufe festgelegt sind.

 Hessisches Fraktionsgesetz

Zur Vorhersage von Wahlergebnissen werden häufig bereits vorhandene Teilergebnisse in ein mathematisch wahrscheinliches Endergebnis umgerechnet. Dazu werden Computerprogramme eingesetzt, die eine hohe Vorhersagegenauigkeit erreichen.