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Die Berechnung der Sitze wird nach dem Verfahren der mathematischen Proportion nach Hare-Niemeyer (benannt nach Thomas Hare (1806–1891), Jurist, London und Horst F. Niemeyer (*1931), Professor für Mathematik, RWTH-Aachen) vorgenommen: Die Zahl der zu vergebenden Sitze (110) wird multipliziert mit der Zahl der für die Landeslisten jeweils abgegebenen Zweitstimmen, diese dann dividiert durch die Gesamtzahl aller Zweitstimmen für die an der Sitzverteilung teilnehmenden Parteien und Wählergruppen. Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze wie die Zahl vor dem Komma anzeigt. Ergibt die Summe der ganzzahligen Anteile nicht die Gesamtzahl der Sitze, werden die restlichen Sitze in der Reihenfolge nach der Größe der verbleibenden Bruchteile hinter dem Komma verteilt. Die von einer Partei oder Wählergruppe gewonnenen Direktmandate werden von der Gesamtzahl der Sitze abgezogen, die die Partei auf Grund der Verhältniswahl im Land gewonnen hat. Die verbleibenden Sitze werden nach der Reihenfolge auf der Landesliste vergeben, wobei gewählte Direktbewerber nicht erneut berücksichtigt werden. Ist die Zahl der Direktmandate einer Partei größer als die Zahl der ihr auf Grund der Verhältniswahl zustehenden Sitze, kommt es zu Überhangmandaten sowie Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien.

Der Hauptausschuss ist ein ständiger Ausschuss, seine Aufgaben sind in Artikel 93 der  Hessischen Verfassung geregelt. Es ist seine vorrangigste Aufgabe, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren, wenn der Landtag nicht versammelt ist und ein Notfall eintritt. Solche Situationen können vor allem zwischen der Auflösung und dem Zusammentritt eines neu gewählten Landtages auftreten. Er ist auch für  Immunitätsfragen und  Bundesratsangelegenheiten zuständig. Außerdem befasst er sich mit verfassungsrechtlichen Fragen und mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen. Wird die  Verwaltung reformiert so begleitet der Hauptausschuss die Steuerung und Koordinierung. Er ist auch in Verteidigungsangelegenheiten eingebunden und für Themen des Hörfunks und des Fernsehens zuständig. Weiterhin pflegt dieser Ausschuss die Beziehungen zu den anderen Landesparlamenten und zu den  Partnerschaftsregionen. 

Die Abgeordneten des Hessischen Landtages können die Anwesenheit jedes Mitglieds der Landesregierung in einer Sitzung verlangen. Der Antrag dazu muss im Namen einer Fraktion gestellt werden.

Der Hessentag ist das Fest aller Hessen, das einmal im Jahr stattfindet. Unterhaltung und Informationen erwarten die Besucher über eine Zeit von 10 Tag in einer stets anderen hessischen Stadt. 1961 fand der erste Hessentag in Alsfeld statt. Der damalige Ministerpräsident Georg August Zinn hatte das Landesfest für alle Hessen organisiert, um das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bevölkerung des nach dem Zweiten Weltkrieg neu entstandenen Bundeslandes zu stärken. Bis heute richtet die Landesregierung das Landesfest jährlich in einer anderen hessischen Kommune aus. Während der 10 Tage dauernden Festveranstaltungen präsentieren sich die Regionen Hessens und vor allem die gastgebende Stadt. Auch die Landesverwaltung ist in einer großen Ausstellungshalle für Besucherinnen und Besucher offen. An einem zentralen Standort erwarten die hessischen Abgeordneten und die Verwaltung der Fraktionen und des Landtags die Gäste mit Aktionen, Informationen und Geschenken. Die regionalen gewerblichen Aussteller haben ebenfalls Gelegenheit, ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen. Auf dem Festgelände unterhalten bekannte Künstlerinnen und Künstler die Gäste mit kulturellen Darbietungen. Den Abschluss der Feier bildet jedes Jahr der Hessentagszug, eine kilometerlange Aneinanderreihung von Fußgruppen und Wagen aus ganz Hessen. Der Hessentag ist das größte und älteste Landesfest in der Bundesrepublik Deutschland.

Das Gesetz über die Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen im Hessischen Landtag vom 5. April 1993 regelt neben der Geschäftsordnung des Landtages die Rechte und Pflichten der Fraktionen in der hessischen Volksvertretung. Die Fraktionen selbst geben sich bei der Konstitution eine Satzung, in der die innere Struktur und die Arbeitsabläufe festgelegt sind.

 Hessisches Fraktionsgesetz

Zur Vorhersage von Wahlergebnissen werden häufig bereits vorhandene Teilergebnisse in ein mathematisch wahrscheinliches Endergebnis umgerechnet. Dazu werden Computerprogramme eingesetzt, die eine hohe Vorhersagegenauigkeit erreichen. 

Kein Mitglied des Landtages kann wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden, solange es den parlamentarischen Schutz genießt. Die Abgeordneten des Hessischen Landtages stehen unter besonderem Schutz, sie genießen politische Immunität. Dies bedeutet, dass sie während der Sitzungsperiode nicht wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet werden dürfen. Ausnahmen sind Festnahmen bei Ausübung der Tat oder am Folgetag. Jedes Strafverfahren, jede Haft oder sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit kann auf Verlangen des Landtages während der Sitzungsperiode aufgehoben werden. Dies regelt Artikel 96 der hessischen Verfassung. Nach gleichem Prinzip gewährt Art. 46 (2) den Abgeordneten des Bundestags Immunität.

Ein Imperatives Mandat sieht für einen Mandatsträger/eine Mandatsträgerin eine feste Bindung an den Willen seiner/ihrer Partei oder einer anderen Gruppe, zum Beispiel seinen/ihren Wahlkreis, bei seiner/ihrer Entscheidungsfindung vor. Bei Abweichungen sind juristische Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen. Ein imperatives Mandat haben die Vertreterinnen und Vertreter der Länder im Deutschen Bundesrat, die nach der Vorgabe der Länderregierungen abstimmen müssen. Die gewählten Abgeordneten im Bundestag oder in den Länderparlamenten haben im Gegensatz dazu ein Freies Mandat. Kritiker bemängeln aber, dass durch die Praxis des Fraktionszwanges die Ausübung des Freien Mandat eingeschränkt werde. 

Die Abgeordneten des Hessischen Landtages stehen unter einem besonderen Schutz. Sie können für Äußerungen während ihrer Abgeordnetentätigkeit nicht gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden. Dies regelt Artikel 95 der Hessischen Verfassung. Er besagt, dass Abgeordnete außerhalb der Versammlung nicht wegen einer Abstimmung oder einer in ihrer Ausübung als Abgeordneter getanen Äußerung zur Verantwortung gezogen werden können. Dies gilt auch nach der Mandatszeit des Abgeordneten. Dieser, auch in Artikel 46 (1) des Grundgesetzes festgelegte Schutz der Abgeordneten wird als Indemnität bezeichnet.

Gesetze treten mit dem 14. Tage nach der Ausgabe des Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl), in dem die Verkündung enthalten ist, in Kraft, sofern nichts anderes festgelegt ist. Meistens ist jedoch der Tag des Inkrafttretens im Gesetz selbst vermerkt, oft wird dort der Tag nach der Bekanntmachung als Beginn der Gültigkeit angegeben - aber auch ein bestimmtes Datum ist möglich. Kann das Gesetz- und Verordnungsblatt nicht rechtzeitig erscheinen, so ist auch eine andere Bekanntmachung des Gesetzes möglich.