Sachverständige bewerten Corona-Maßnahmen aus verschiedenen Perspektiven

Zweitägige Anhörung im Hauptausschuss

25 Sachverständige aus verschiedenen Bereichen haben während einer zweitägigen Anhörung im Hauptausschuss des Hessischen Landtages ihre Einschätzungen zu den staatlichen Maßnahmen der Corona-Pandemie abgegeben.

Der Hauptausschuss unter dem Vorsitz des Abgeordneten Holger Bellino strebt eine umfassende Auseinandersetzung mit den Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Pandemie an, um aus dieser Krise zu lernen und Empfehlungen für die Zukunft abzuleiten. „Wir möchten klären, wie wir in Zukunft in Krisensituationen noch resilienter werden können“, sagte Bellino.

Expertenrunden zur Wirksamkeit und den Nebenfolgen der Maßnahmen

In der 18. Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag beurteilten 16 Sachverständige aus drei Themenblöcken die Corona-Maßnahmen. Beginnend mit der epidemiologischen Perspektive, äußerten sich die Virologen Prof. Dr. Sandra Ciesek, Institutsdirektorin an der Universitätsmedizin Frankfurt, und Prof. Dr. Christian Drosten, Institutsdirektor der Universitätsmedizin Berlin. Darüber hinaus berichteten der Aerosolwissenschaftler Dr. Gerhard Scheuch sowie die beiden früheren Leiter von Gesundheitsämtern Prof. Dr. René Gottschalk aus Frankfurt und Dr. Friedrich Pürner aus dem bayrischen Kreis Aichach-Friedberg über ihre Erfahrungen während der Pandemie.

Im zweiten Themenblock zu den Auswirkungen aus psychologischer Sicht teilten Prof. Dr. Malte Schwinger, Philipps-Universität Marburg, und Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen, ihre Einschätzungen. Auch Vertreter des Lebenshilfe-Landesverbands Hessen e.V., ein Landesschülervertreter sowie die frühere Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Schröder äußerten sich. 

Auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Maßnahmen gingen unter anderem Dr. Vladimir von Schnurbein von der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), Prof. Dr. Philipp Bagus von der Universidad Rey Juan Carlos in Madrid und Prof. Dr. Georg Götz, Justus-Liebig-Universität Gießen, ein. Die Situation der Sozialwirtschaft und die Lage in der Pflege, bei Rettungsdiensten und dem Katastrophenschutz nahm Jens Dapper, Geschäftsführer des DRK Rettungsdiensts Mittelhessen, in den Blick.

Fragestellungen aus rechts-, sozial- und politikwissenschaftlicher Perspektive

In der 19. Sitzung am Freitag folgten neun weitere Experten zur Rechtmäßigkeit der Maßnahmen, darunter Prof. Dr. Markus Ogorek von der Universität zu Köln oder Prof. Dr. Martin Schwab von der Universität Bielefeld. Zu den politischen und soziologischen Aspekten kamen unter anderem Joachim Sylla für die Diakonie Hessen und Dr. Martin Mencke als Beauftragter der Evangelischen Kirchen am Sitz der Landesregierung zu Wort. 

„Die Fraktionen und alle Sachverständigen waren sich ihrer Verantwortung und der großen Bedeutung des Themas bewusst“, sagte der Ausschussvorsitzende Bellino nach der zweitägigen Anhörung, „jeder hatte sich intensiv vorbereitet, um möglichst optimale Ergebnisse zu erzielen. Kritische Töne wurden konstruktiv aufgefasst.“

Ausschuss erarbeitet Bericht mit Empfehlungen an die Landesregierung

In einem mehrstufigen Verfahren will der Hauptausschuss im Hessischen Landtag sicherstellen, „dass wir aus dieser Krise lernen und auf zukünftige Herausforderungen noch besser vorbereitet sind“, sagte Bellino weiter. Im ersten Schritt wurden Bürgerinnen und Bürger verschiedener Altersgruppen zu ihren Erfahrungen während der Corona-Maßnahmen befragt. Die zweitägige Expertenanhörung ergänzt die persönlichen Bewertungen um wissenschaftliche Analysen. Die Ergebnisse aus Bürgerdialog und Expertenanhörung werden der Landesregierung in einem Abschlussbericht zur Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Erkenntnisse soll die Landesregierung dann ein Maßnahmenpaket vorlegen, „um vergleichbare künftige Krisen zu bewältigen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken“ (s. Drucksache 21/1424).

Sachverständige

Wirksamkeit der Maßnahmen: Epidemiologie, Virologie

  • Prof. Dr. Sandra Ciesek, Medizinische Virologie, Universitätsmedizin Frankfurt
  • Prof. Dr. Christian Drosten, Virologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin
  • Dr. Friedrich Pürner, Mediziner, MdEP
  • Dr. Gerhard Scheuch, Physiker, Aerosolwissenschaftler
  • Prof. Dr. René Gottschalk, Facharzt für Infektiologie und für Öffentliches Gesundheitswesen, Diplomingenieur für Biomedizintechnik

Nebenfolgen der Maßnahmen I: Psychologie, Soziologie

  • Prof. Dr. Malte Schwinger, Pädagogische Psychologie, Philipps-Universität Marburg
  • Dr. Heike Winter, Präsidentin der Psychotherapeutenkammer Hessen
  • Prof. Dr. Dr. Christian Schubert, Psychoneuroimmunologe
  • Ted Krämer, Landesschülervertretung
  • Alexander Hagen, Lebenshilfe Landesverband Hessen e. V.
  • Dr. Kristina Schröder, Kristina Schröder Consulting GmbH

Nebenfolgen der Maßnahmen II: Wirtschaftswissenschaft

  • Dr. Vladimir von Schnurbein, Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)
  • Dr. Ingo E. Isphording, Max-Planck-Institut für Verhaltensökonomik
  • Prof. Dr. Philipp Bagus, Volkswirt, Universidad Rey Juan Carlos Madrid
  • Jens Dapper, Geschäftsführung DRK Rettungsdienst Mittelhessen
  • Prof. Dr. Georg Götz, Volkswirtschaftslehre, Justus-Liebig-Universität Gießen

Rechtmäßigkeit der Maßnahme: Rechtswissenschaft

  • Prof. Dr. Markus Ogorek, Öffentliches Recht und Verwaltungslehre, Universität zu Köln
  • Prof. Dr. Martin Schwab, Bürgerliches Recht, Verfahrens- und Unternehmensrecht, Universität Bielefeld
  • Prof. Dr. Andrea Kießling, Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Migrationsrecht, Goethe Universität Frankfurt
  • Dr. Jessica Hamed, Rechtsanwältin

Legitimität der Maßnahmen: Politikwissenschaften, Soziologie

  • Prof. Dr. Annelies Blom, Soziologie und Quantitative Methoden, Universität Bremen
  • Joachim Sylla, Diakonie Hessen
  • Dr. Martin Mencke, Beauftragter der Evangelischen Kirchen am Sitz der Landesregierung in Wiesbaden
  • Prof. Dr. Ulrike Guérot, Politikwissenschaftlerin
  • Prof. Dr. Michael Knipper, Geschichte der Medizin, Justus-Liebig-Universität Gießen
  • Prof. Dr. Stefan Huster, Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie, Ruhr Universität Bochum

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