Tagesordnung

Öffentlicher Teil

2. Dringlicher Berichtsantrag Fraktion der Freien Demokraten Bezahlkarte in Frankfurt – konsequente Umsetzung trotz fortbestehender Tauschbörse? – Drucks. 21/5164 –

  • Beschluss:
    ASA 21/26 – 16.09.2026
    Der Dringliche Berichtsantrag gilt mit der Entgegennahme des mündlichen Berichts im Arbeits- und Sozialpolitischen Ausschuss als erledigt.
    (einvernehmlich)

Nicht öffentlicher Teil

1. Gesetzentwurf Landesregierung Gesetz zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Sinnesbehinderungen – Drucks. 21/5075 –
hierzu:
Änderungsantrag Arno Enners (AfD), Volker Richter (AfD), Robert Lambrou (AfD), Gerhard Bärsch (AfD), Dr. Frank Grobe (AfD) – Drucks. 21/5132 –

  • Beschluss:
    ASA 21/26 – 16.09.2026
    Der Arbeits- und Sozialpolitische Ausschuss beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin –, zu dem Gesetzentwurf am Mittwoch, 28. Oktober 2026, 14 Uhr eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen.
    Der Arbeits- und Sozialpolitische Ausschuss kommt überein, dass zu dieser Anhörung die Kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden und außerdem jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennen kann.
    Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Mittwoch, 23. September 2026, zu benennen.
    Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessen- vertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtags eingetragen sein.
    Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Mittwoch, 14. Oktober 2026, gebeten.
    (einstimmig)


3. Verschiedenes

  • Mitteilung der Ministerin
  • Anhörung
    Beschluss:
    ASA 21/26 – 16.09.2026
    Der Arbeits- und Sozialpolitische Ausschuss beabsichtigt – vorbehaltlich der Genehmigung durch die Präsidentin –, zu dem angekündigten Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz – vorbehaltlich der Überweisung durch das Plenum – am Donnerstag, 5. November 2026, 10 Uhr eine öffentliche mündliche Anhörung durchzuführen.
    Der Arbeits- und Sozialpolitische Ausschuss kommt überein, dass zu dieser Anhörung die Kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden und außerdem jede Fraktion bis zu fünf Anzuhörende benennen kann.
    Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis Freitag, 2. Oktober 2026, zu benennen.
    Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessen- vertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtags eingetragen sein.
    Die Anzuhörenden werden um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme bis Donnerstag, 29. Oktober 2026, gebeten.
    (einstimmig)