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Hessischer Landtag
30
September
2026
Tagesordnung
1. Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Viertes Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Drucks. 21/5223 –
hier: Beschlussfassung über eine Anhörung
(falls vom Plenum überwiesen)
- Beschluss:
HAA 21/24 – 30.09.2026
Der Hauptausschuss beabsichtigt, am 25. November 2026, 10 Uhr, eine Anhörung durchzuführen.
Die Fraktionen werden gebeten, die Anzuhörenden bis 9. Oktober 2026 zu benennen.
Der Hauptausschuss kommt überein, die Zahl der Anzuhörenden pro Fraktion auf maximal vier festzulegen.
Die Anzuhörenden werden gebeten, die schriftlichen Stellungnahmen bis 16. November 2026 einzureichen.
Hinweis: Benannte Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter müssen im Lobbyregister des Hessischen Landtages eingetragen sein.
Die Auswertungssitzung wird am Dienstag, 1. Dezember 2026 stattfinden; die Uhrzeit wird noch vereinbart.
2. Verschiedenes
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Einladung und Beschlussprotokoll