112. Plenarsitzung
Fragestunde, Regierungserklärung und zwei Gesetzeslesungen bildeten den Auftakt zum dreitägigen September-Plenum.
Der Plenardienstag begann mit der Verlesung der amtlichen Mitteilungen durch die Landtagspräsidentin, bevor die Tagesordnung mit der Fragestunde eröffnet wurde.
Die Sitzung wurde im Livestream übertragen und steht nun mit Untertiteln auf unserem YouTube-Kanal zur Verfügung.
Tagesordnung
Mit den Amtlichen Mitteilungen gab die Sitzungsleitung dem Plenum organisatorische und aktuelle Dinge bekannt, die die Sitzung selbst oder das Parlament unmittelbar betreffen.
- Die Amtlichen Mitteilungen wurden entgegengenommen.
Drucksache 20/8863
Die Abgeordneten nehmen in der Fragestunde ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahr und stellen Fragen zu Sachverhalten der Regierungsaktivitäten. Die mündlich gestellten Fragen wurden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit sie in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden können. Je ein Mitglied des Kabinetts (Ministerin oder Minister, bzw. Staatssekretärin oder Staatssekretär) führt dann die Antwort vor dem Plenum des Landtags aus.
- Die Fragestunde wurde abgehalten.
Kultusminister Lorz hielt vor dem Parlament eine Regierungserklärung zum Thema "Hessens Schulen zukunftsfähig gestalten – Qualität und Innovation als Leitmotiv unserer bildungspolitischen Verantwortung".
- Die Regierungserklärung wurde entgegengenommen und besprochen.
Mit aufgerufen wurde ein Antrag der SPD-Fraktion:
TOP 70: Drucksache 20/9144
Darin stellte sie den Antrag "Lehrkräfte über die Sommerferien bezahlen - Schluss mit Ferienarbeitslosigkeit in Hessen".
- Der Antrag wurde nach der Aussprache dem Kulturpolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Außerdem wurde ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN besprochen:
TOP 103: Drucksache 20/9200
Damit forderten die beiden in der hessischen Regierung vertretenen Fraktionen den Landtag zum Beschluss "Hessen verbessert die Lehr– und Lernbedingungen an Schulen kontinuierlich – mit steigenden Lehrkräfteressourcen, multiprofessionellen Teams und mehr individueller Förderung" auf.
- Der Dringliche Entschließungsantrag wurde ebenfalls nach der Aussprache dem Kulturpolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Drucksache 20/8937
In Erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung besprochen, der die Fortführung des bis zum Dezember 2022 befristeten Staatsvertrags von 2017 mit dem hessischen Landesverband der Deutschen Sinti und Roma regelt.
- Der Gesetzentwurf wurde nach erster Lesung dem Hauptausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Drucksache: 20/9095
Ebenfalls in Erster Lesung wurde ein weiterer Gesetzentwurf der Landesregierung im Plenum behandelt, der eine allgemeine Ermächtigung von Übersetzerinnen und Übersetzern sowie eine allgemeine Beeidigung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern vorsieht. Bei missbräulicher Titelführung sind Bußgelder geplant. Das Gesetz ist bis zum 31. Dezember 2029 befristet. Die Regelung hinsichtlich der Beeidigung von gerichtlichen Übersetzern findet sich im ab 1. Januar 2023 geltenden Gerichtsdolmetschergesetzes des Bundes.
- Der Gesetzentwurf wurde nach erster Lesung dem Rechtspolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.
Drucksache 20/9096
In Erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Juristenausbildungsgesetzes und von Rechtsverordnungen über die Juristenausbildung im Plenum besprochen. Darin enthalten sind vor allem Anpassungen im Landesrecht, die durch bundesrechtliche Neuregelungen im Richtergesetz notwendig wurden. Das betrifft beispielsweise inhaltliche Änderungen wie die Vermittlung der Pflichtfächer im Studium auch in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur, sowie auch organisatorische Neuerungen wie die Möglichkeit der Ableistung des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit oder die Erbringung schriftlicher Leistungen bei staatlichen Prüfungen in elektronischer Form.
- Der Gesetzentwurf wurde nach erster Lesung dem Rechtspolitischen Ausschuss zur weiteren Beratung überwiesen.