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Besucher sitzen auf der Galerie des Plenarsaals.
18
Juli
2023

139. Plenarsitzung

Die Sitzung wurde live aus dem Plenarsaal übertragen.

Die Reden mit barrierearmen Untertiteln sind zeitnah auf unserem YouTube-Kanal  abrufbar.

Tagesordnung

Die Präsidentin informierte das Plenum über aktuelle Sachverhalte.

Der Plenardienstag begann mit den Mündlichen Fragen der Abgeordneten an die Landesregierung (Drucksache 20/11309).

Die Abgeordneten nehmen hierbei Ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahr und stellen Fragen zu Sachverhalten der Regierungsaktivitäten. Die mündlich gestellten Fragen wurden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit die Fragen in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden konnten. Je ein Mitglied des Kabinetts (Ministerin oder Minister, bzw. Staatssekretärin oder Staatssekretär) teilt dann die Antwort dem Plenum des Landtags mit.

  • Die Fragestunde wurde abgehalten.

Im Anschluss an die Fragestunde gab der Hessische Minister der Justiz vor dem Plenum eine Regierungserklärung mit dem Titel: "Pakt für den Rechtsstaat: Versprochen – gehalten!" ab.

  • Die Regierungserklärung wurde entgegengenommen und besprochen.

In Erster Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion der SPD mit dem Betreff "eGovernment-Booster-Gesetz" (Drucksache 20/11360) aufgerufen.

Laut den Verfassern ist die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen komplex; zudem stellten sich ständig neue Herausforderungen im Hinblick einer nutzerfreundlichen Infrastruktur. Die bisherigen Regelungen des Hessischen E-Government-Gesetzes, des Hessischen Mittelstandsförderungsgesetzes und des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bedürften der Änderungen und Ergänzungen.

Für eine moderne und digitale Verfahrensabwicklung müssten gesetzliche Regelungen eingeführt werden, die eine Evaluation der Prozesse, den Abbau von Schriftformerfordernissen und die Weiterbildung von Beschäftigten vorsehen. Außerdem müsse regelmäßig ein Bericht der Landesregierung über den Stand der Verwaltungsdigitalisierung erfolgen

Den weiteren Beratungsverlauf können Sie in unserer Parlamentsdatenbank verfolgen. Über E-Mail können Sie sich hier über alle Änderungen informieren lassen. 

 

In Zweiter Lesung wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung vermessungs- und planungsrechtlicher Vorschriften (Drucksache 20/10498) besprochen.

Darin wird die Erweiterung des Berufszuganges als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, u. a. Mindestanforderungen in der Berufspraxis, Einrichtung eines Berufsverzeichnisses bei der Zulassungsbehörde, Erforderlichkeit der fachlichen Befähigung in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, Aufhebung des Zweigstellenverbotes und des Verbotes zur Tätigkeit in anderen Bundesländern geregelt.

  • Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung angenommen; das Gesetz ist beschlossen.

Den Beratungsverlauf können Sie in unserer neu gestalteten Parlamentsdatenbank abrufen.

Ebenfalls in Zweiter Lesung kam zum Abschluss des Dienstags ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Bestimmung der Zuständigkeit für den Vollzug der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 20/10760) zur Aussprache. 

Er enthält die Übertragung des Vollzugs der Bundesverordnung an die mit Bauaufsicht und Vollzug des Gebäudeenergiegesetzes betrauten Körperschaften, die Änderung des Energiegesetzes für eine Regelung zur Photovoltaikpflicht bei Bauvorhaben von landeseigenen und nicht-landeseigenen Parkplätzen, die Änderung der Bauordnung für eine Regelung zur Baugenehmigungsfreiheit von Wegen zu Energieerzeugungsanlagen sowie die Änderung des Kommunalabgabengesetzes zur Möglichkeit der Erhebung von Kur- oder Tourismusbeiträgen seitens der Kommunen.

Dazu wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht (Drucksache 20/11407)

  • Der Änderungsantrag wurde angenommen.
  • Der Gesetzentwurf wurde in Zweiter Lesung in geänderter Fassung angenommen; das Gesetz ist beschlossen.

    Auch hierzu kann der gesamte Beratungsverlauf eingesehen werden.