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Besucher sitzen auf der Galerie des Plenarsaals.
14
Mai
2024

8. Plenarsitzung

Informationen zu Ablauf und Inhalt der Plenarsitzung

Die Sitzung wird live aus dem Plenarsaal übertragen. 

Die mit barrierearmen Untertiteln versehenen Reden sind nach der Veröffentlichung im Nachgang zur Sitzung auf unserem YouTube-Kanal abrufbar.

Tagesordnung

Zu Beginn der Sitzung werden die Vertreter der diesjährigen Hessentagsstadt die Abgeordneten auf den kommenden Hessentag in Fritzlar einstimmen.

Voraussichtliche Dauer: ca. 30 Minuten

Die Präsidentin des Landtages, Astrid Wallmann, informiert das Plenum über aktuelle und organisatorische Sachverhalte und eröffnet die Sitzung.

Die voraussichtliche Dauer für die amtlichen Mitteilungen wird auf 20 Minuten geschätzt.

Mit Mündlichen Fragen können die Abgeordneten ihr Kontrollrecht gegenüber der Landesregierung wahrnehmen, indem sie um Informationen zu Sachverhalten des Regierungshandelns bitten. 

Die mündlich gestellten Fragen wurden zuvor schriftlich an die Regierung übermittelt, damit die Themen in der entsprechenden Fachabteilung bearbeitet werden können. Die zuständige Ministerin oder der zuständige Minister, beziehungsweise die Staatssekretärin oder der Staatssekretär teilt der Fragestellerin oder dem Fragesteller sowie dem Plenum des Landtages mündlich die Antwort mit. Die Antworten sind im Plenarprotokoll nachzulesen. 

Für die Fragestunde sind 60 Minuten eingeplant.

Der Hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum wird eine Regierungserklärung zum Thema "Wohlstand und Zusammenhalt – gemeinsam für einen starken hessischen Standort" abgeben.

Inklusive der anschließenden Aussprache stehen hierfür 120 Minuten zur Verfügung.

Anschließend wird in Erster Lesung ein Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten für ein Gesetz zur Einrichtung eines Hessischen Normenkontrollrats (Bürokratieabbaugesetz) beraten.

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Schaffung eines Normenkontrollrats bei der Staatskanzlei als unabhängiges Expertengremium u.a. zur Prüfung neuer Vorhaben der Landesregierung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostenwirksamkeit, Verständlichkeit und Vollzugseignung sowie zur Beratung der Landesregierung auf den Gebieten der Deregulierung und der Entbürokratisierung.

Die geplante Redezeit beträgt 45 Minuten.