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Außenansicht Plenargebäude
15
Mai
2024

9. Plenarsitzung

Informationen zu Ablauf und Inhalt der Plenarsitzung

Die Sitzung wird live aus dem Plenarsaal übertragen. Da sich die Tagesordnung auch nach Beginn der Sitzung noch ändern kann, wird der Sitzungsablaufplan mehrmals am Tag überarbeitet und aktualisiert. Darin kann der neueste Stand der Informationen stets eingesehen werden. 

Die mit barrierearmen Untertiteln versehenen Reden sind nach der Veröffentlichung im Nachgang zur Sitzung auf unserem YouTube-Kanal abrufbar.

Tagesordnung

Die Sitzungsleitung gibt relevante Informationen an das Plenum weiter und eröffnet die Aussprache.

Dafür sind fünf Minuten eingeplant. 

Aufgerufen werden ein Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD mit dem Titel: "Hessen geht voran: zielgerichtete Wohnraumförderung mit dem Hessengeld" (Setzpunkt Fraktion der CDU)

und ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur  "Wohneigentumsförderung für die Mitte der Gesellschaft: Wirksame Zinsbremse statt ungerechtes Hessengeld"

Die Autoren bemängeln hierin den Bruch des Wahlversprechens aufgrund der lediglich teilweisen Zurückzahlung der Grunderwerbsteuer durch das Hessengeld anstatt der vollen Erstattung und sehen die Notwendigkeit einer Zinsbremse für vom Land finanzierte Kredite auch für die Anschlussfinanzierung einer bereits gekauften Immobilie.

Mit aufgerufen wird als TOP 46 der Dringliche Antrag der Fraktion der Freien Demokraten "Der Traum vom Eigenheim: Grunderwerbsteuer senken statt komplizierter Verfahren".

Ebenfalls mit aufgerufen wird als TOP 48 der Dringliche Antrag der Fraktion der AfD "Wirksame Wohneigentums- und Wohnraumförderung anstatt gebrochener Wahlkampfversprechen".

Die Redezeit beträgt insgesamt 60 Minuten.

Es folgt die Debatte zum Entschließungsantrag derFraktion der CDU und der Fraktion der SPD "Die besten Kräfte für unsere Hochschulen durch gute und faire Arbeitsbedingungen". (Setzpunkt Fraktion der SPD)

Hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es stehen 60 Minuten für die Debatte zur Verfügung.
 

In Erster Lesung steht die Aussprache über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD für ein Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften auf der Tagesordnung.

HIer geht es um die Änderung der wortgleichen Übernahme der Begriffsbestimmungen aus Artikel 3 und detaillierten Umsetzung des Artikels 7 der EU-Richtlinie durch Aufnahme des Begriffs "insbesondere" sowie um Änderungen des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid (Artikel 1), des Heilberufsgesetzes (Artikel 2), des Ingenieurgesetzes (Artikel 3), des Architekten- und Stadtplanergesetzes (Artikel 4).

Für Aussprache zum Gesetzentwurf stehen 30 Minuten zur Verfügung.

Ohne Aussprache wird der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Hessischen Landesstatistikgesetzes aufgerufen.
Darin enthalten sind Inhaltliche und redaktionelle Anpassungen basierend auf der Evaluation des Gesetzes insbesondere hinsichtlich der Digitalisierung (u.a. Datenschutz, Datenübermittlung, automatisierte Abrufverfahren) sowie Anpassungen an Änderungen des Bundesstatistikgesetzes.

Er erfolgt keine Aussprache zum Tagesordnungspunkt.

In Erster Lesung steht die Aussprache über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften auf der Tagesordnung.

Der Gesetzentwurf beinhaltet die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht und damit verbundene Sonderregelungen zum Umgang mit Wölfen und Wolfshybriden.

Für die Debatte zu diesem Gesetzentwurf stehen den Fraktionen und der Landesregierung 45 Minuten zur Verfügung.

Mit aufgerufen wird als TOP 47 der Dringliche Antrag der Fraktion der Freien Demokraten "Hessisches Wolfsmanagement ist gescheitert - Neuausrichtung dringend notwendig".

Es folgt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, Fraktion der SPD, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der Freien Demokraten mit dem Titel „An der Seite Israels: für Freiheit und Sicherheit jüdischen Lebens, dort wie hier, und Frieden im Nahen Osten“.

Mit aufgerufen wird als TOP 49 der Dringliche Antrag der Fraktion der AfD "Hessen an der Seite Israels: Für ein Leben aller Juden in Frieden und Freiheit in Hessen und Israel".

Die Redezeit beträgt insgesamt 30 Minuten.

Die Sitzung wird für 120 Minuten unterbrochen.

Ab 15 Uhr wird anlässlich des 75-jährigen Jubiläums des Grundgesetzes eine Feierstunde abgehalten.

Für die Durchführung der Feierstunde sind 60 Minuten eingeplant.

In ihrem Setzpunkt beantragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die "Landesregierung darf Schutz von Mieterinnen und Mietern nicht abbauen" 

Die Verfasser fordern Fortführung, Ausbau und Anpassung aller Instrumente zum Mieterschutz, Fortführung des Genehmigungsvorbehalts der Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, eine Landesverordnung basierend auf der vom Bund angekündigten Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 sowie das Absehen von der im Koalitionsvertrag angekündigten Verkürzung der Kündigungssperrfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs.

Mit aufgerufen wird als TOP 43 der Dringliche Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD: „Landesregierung erstellt umfassendes Gesamtkonzept zur Entlastung des Wohnungsmarkts“

Die Zeit für die Aussprache ist mit 60 Minuten veranschlagt.

Die Fraktion der AfD und der Abgeordnete Sascha Herr (fraktionslos) beantragen die Einsetzung eines  Untersuchungsausschusses.

Aufgabe des Untersuchungsausschusses soll die Untersuchung, Aufklärung und anschließende Beurteilung der Maßnahmen, gesetzlichen Regelungswerke und öffentlichen Stellungnahmen seitens der Landesregierung, den nachgeordneten Behörden, Institutionen des Gesundheitswesens und medizinischen Forschungsinstituten zur Bekämpfung der Corona-Pandemie insbesondere unter Berücksichtigung der Recht- wie Verfassungsmäßigkeit, der angewandten Einschränkung von Freiheitsrechten (u.a. Lockdown) sein.

Weiterhin sollen Informationen und Erkenntnisse des Verbreitungsausmaßes des Coronavirus, der föderalistischen Handlungsautonomie, des 2007 publizierten Pandemieplans, der wirtschaftlichen Gesamtschäden, der aufgesetzten Corona-Hilfsprogramme u.a.m. in die Untersuchungen einbezogen werden. 

Die Beratung zur Einsetzung des beantragten Untersuchungsausschusses ist mit 45 Minuten eingeplant.

Die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse werden am Ende des Sitzungstages aufgerufen. Die Abstimmung erfolgte ohne Aussprache.