Hanau-Untersuchungsausschuss nimmt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Generalbundesanwalt in Anspruch
Der Hanau-Untersuchungsausschuss nimmt einstweiligen Rechtsschutz gegen den Generalbundesanwalt wegen Aktenschwärzungen in Anspruch. Das Bundesverwaltungsgericht soll Rechtsfrage klären.