Konstituierende Sitzung des 21. Hessischen Landtages
1. Plenarsitzung der neuen Legislaturperiode
Start in die neue Legislaturperiode
Das Plenum des 21. Hessischen Landtages legte die Rahmenbedingungen für die Arbeit des Parlamentes in der neuen Legislaturperiode fest. Unter anderem wurden die Präsidentin des Hessischen Landtages und der Hessische Ministerpräsident gewählt.
Die Aufzeichung der Sitzung wurde mit barrierearmen Untertiteln versehen und kann im YouTube-Kanal des Landtages aufgerufen werden.
Tagesordnung
- Gemäß Verfassung und Geschäftsordnung (Art. 83 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen, § 1 GOHLT) eröffnete der Alterspräsident (ältestes Mitglied des Landtags) die Sitzung und der Landtag der 21. Legislaturperiode konstituierte sich.
Nach der Eröffnungsrede wurde nach Art. 99 der Verfassung des Landes Hessen ein Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten zur gültigen Geschäftsordnung des Hessischen Landtags aufgerufen.
- Die Geschäftsordnung wurde beschlossen.
- Laut § 58 Abs. 3 GOHLT wurde die Tagesordnung für den Ablauf der Sitzung festgestellt.
Nach § 2 und § 9 Abs. 2 GOHLT wurde über den Wahlvorschlag der mitgliederstärksten Fraktion im Parlament, der Fraktion der CDU, zur Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Hessischen Landtags abgestimmt.
- Die vorgeschlagene Abgeordnete Astrid Wallmann wurde zur Präsidentin des Hessischen Landtags gewählt.
- Laut § 3 Abs. 1 GOHLT wurde die Zahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten auf fünf festgesetzt.
Nach den Wahlvorschlägen der Fraktionen zur Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten
(§ 3 Abs. 2, § 9 GOHLT) wurden folgende Wahlvorschläge angenommen:
- Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Abg. Frank Lortz
- Drucksache 21/4
- Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Abg. Dr. Daniela Sommer
- Drucksache 21/6
- Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Abg. Angela Dorn-Rancke
- Drucksache 21/7
- Wahlvorschlag der Fraktion der Freien Demokraten: Abg. René Rock
- Drucksache 21/8
Nicht angenommen in drei Wahlgängen wurde der
- Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: Abg. Anna Nguyen.
- Nach § 3 Abs. 1 GOHLT wurde auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten die Zahl der weiteren Mitglieder des Präsidiums auf neun festgesetzt.
Nach dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurden die weiteren Mitglieder des Präsidiums(§ 3 Abs. 2, § 9 GOHLT) bestimmt:
- Abg. J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)
- Abg. Hartmut Honka (CDU)
- Abg. Sabine Bächle-Scholz (CDU) den
- Abg. Robert Lambrou (AfD)
- Abg. Andreas Lichert (AfD)
- Abg. Lisa Gnadl (SPD)
- Abg. Marius Weiß (SPD)
- Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Abg. Oliver Stirböck (Freie Demokraten)
- Auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurde nach § 4 Abs. 2 Satz 2 GOHLT die Zahl der Schriftführerinnen und Schriftführer auf elf festgesetzt.
Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOHLT wurden die Schriftführerinnen und Schriftführer in einem Wahlgang laut einem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der AfD, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten gewählt:
- Abg. Sandra Funken (CDU)
- Abg. Marie-Sophie Künkel (CDU)
- Abg. Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU)
- Abg. Tobias Utter (CDU)
- Abg. Pascal Schleich (AfD)
- Abg. Christian Rohde (AfD)
- Abg. Nadine Gersberg (SPD)
- Abg. Alexander Hofmann (Wiesbaden) (SPD)
- Abg. Julia Herz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Abg. Sascha Meier (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Abg. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten)
- Auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurden keine weitere Mitglieder des Ältestenrats (§ 5 Abs. 1 GOHLT) bestellt.
Auf Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten nach § 50 Abs. 1 GOHLT wurde die Liste der Fachausschüsse wie folgt gefasst und die Zahl der Mitglieder festgelegt:
- Europaausschuss (EUA) - 16 Mitglieder
- Haushaltsausschuss (HHA) - 20 Mitglieder
- Innenausschuss (INA) - 22 Mitglieder
- Kultuspolitischer Ausschuss (KPA) - 22 Mitglieder
- Petitionsausschuss (PTA) - 16 Mitglieder
- Rechtspolitischer Ausschuss (RTA) - 16 Mitglieder
- Arbeits- und Sozialpolitischer Ausschuss (ASA) - 16 Mitglieder
- Gesundheits- und Familienpolitischer Ausschuss (GFA) - 16 Mitglieder
- Ausschuss für Digitales, Innovation und Datenschutz (DDA) - 16 Mitglieder
- Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt (LUA) - 16 Mitglieder
- Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (WVA) - 22 Mitglieder
- Ausschuss für Wissenschaft und Kultur (WKA) - 16 Mitglieder
- Der Antrag der Fraktion der AfD zur Zahl der Mitglieder der Fachausschüsse und der ständigen Unterausschüsse (§ 50 Abs. 3 GOHLT) wurde abgelehnt.
Es wurden folgende ständigen Unterausschüsse eingesetzt (§ 50 Abs. 2 GOHLT):
- Unterausschuss Justizvollzug (UJV)
- Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung (UHW)
- Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung (UFV)
Nach § 50 Abs. 3 GOHLT wurde die Zahl der Mitglieder der ständigen Unterausschüsse wie folgt festgelegt:
- Unterausschuss Justizvollzug (UJV) - 12 Mitglieder
- Unterausschuss für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung (UHW) - 12 Mitglieder
- Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung (UFV) - 12 Mitglieder
Drucksache 21/14 - Ziffer 4 (angenommen)
Drucksache 21/15 - Ziffer 2 (abgelehnt)
Der Hauptausschuss wurde gemäß Art. 93 der Verfassung des Landes Hessen, § 6 GOHLT bestellt.
Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zur Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses
Wahlvorschlag Fraktion der AfD Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses
Wahlvorschlag Fraktion der SPD Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses
Wahlvorschlag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wahl der Mitglieder, der stellvertretenden Mitglieder und der weiteren stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses
Wahlvorschlag Fraktion der Freien Demokraten Wahl eines Mitglieds, eines stellvertretenden Mitglieds und eines weiteren stellvertretenden Mitgliedes des Hauptausschusses
- Alle Wahlvorschläge wurden angenommen.
Nach Art. 78 der Verfassung des Landes Hessen, und § 2 Wahlprüfungsgesetz wurde über den Wahlvorschlag für die Wahl von Mitgliedern und nachrückenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts abgestimmt.
Die Fraktionen der CDU, der AfD, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten schlugen vor, den
Abg. Ingo Schon (CDU) den
Abg. Hartmut Honka (CDU) den
Abg. Klaus Gagel (AfD) den
Abg. J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU) die
Abg. Kim-Sarah Speer (CDU) den
Abg. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD)
zu Mitgliedern und nachrückenden Mitgliedern des Wahlprüfungsgerichts zu wählen.
- Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokraten wurde angenommen.
- Der Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der Freien Demokratenzur zur Immunität von Abgeordneten des Hessischen Landtags wurde angenommen.
Eine Erklärung nach Art. 113 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen wurde entgegengenommen.
Gemäß Art. 101 Abs. 1 der Verfassung des Landes Hessen wählt der Landtag „ohne Aussprache den Ministerpräsidenten mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder“.
Mit Schreiben vom 16. Januar 2024 schlugen die Fraktionen der CDU und der SPD den
zur Wahl für das Amt des Hessischen Ministerpräsidenten vor.
- Der Ministerpräsident wurde gewählt wie im Wahlvorschlag vorgesehen.
- Die Vereidigung von Ministerpräsident Boris Rhein wurde vollzogen.
Die Plenarsitzung wurde unterbrochen und Ministerpräsidident Rhein ernannte die Kabinettsmitglieder.
Nach der Ernennung der Ministerinnen und Minister durch den Ministerpräsidenten wurde das neue Kabinett den Abgeordneten vorgestellt.
- Nach Art. 101 Abs. 4 der Verfassung des Landes Hessen, und § 7 Abs. 2 GOHLT sowie auf Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD sprach der Landtag der Landesregierung durch besonderen Beschluss das Vertrauen aus, um die Geschäfte des Landes übernehmen.
- Die Vereidigung der Ministerinnen und Minister nach Art. 111 der Verfassung des Landes Hessen wurde vollzogen.